Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
am 24.07.2007 von KunzOBlog
Eine Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht (Art. 72 ff. BGG) ist bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bekanntlich auch unter der Streitwertgrenze von üblicherweise CHF 30000 zulässig ist, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt (Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG)
Diesfalls ist aber in der Beschwerdeschrift auszuführen, warum diese Voraussetzung erfüllt ist (Art. 42 Abs. 2 BGG). Ansonsten wird nicht auf die Beschwerde eingetreten.
Unlängst hat das Bundesgericht entschieden, dass …
Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. Art. 74 BGG
KunzOBlog / Was eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von Art. 74 BGG ist, welche - auch unter dem üblichen Streitwert - eine Beschwerde zulässig macht, weiss man zwar auch nach dem heute online gestellten Urteil des Bundesgerichts (Urteil v…
4A_47/2008: Berechnung der arbeitsrechtlichen Kündigungsfrist (Rückrechnung); Klärung der Rechtsprechung
Blawg von David Vasella / Im Entscheid 4A_47/2008 vom 29. April 2008 hatte sich das Bundesgericht mit der Berechnung der arbeitsrechtlichen Kündigungsfrist zu befassen. Das Bundesgericht hatte dabei u.a. die Frage zu klären, ob der Entscheid BGE 131 III 467 (= 4C.423/2004 …
Anwendung von kantonalem Recht ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
KunzOBlog / In einem Verfahren betreffend Staatshaftung wegen mangelhafter ärztlicher Behandlung hielt das Bundesgericht fest, dass die Frage, wie kantonales Recht auszulegen sei, keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG…
Heureka: Die Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
KunzOBlog / Das Bundesgericht hat in einem heute online gestellten Urteil (soweit ersichtlich) erstmals bejaht, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. Art. 74 Abs. 2 BGG vorliege. Konkret ging es um die Frage, ob Mietstreitigkeiten auch …
BVerwG 6 B 45.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 21. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Grundsät…
BVerwG 6 B 37.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen Divergenz (2.) oder wegen Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils (3.) zuzulassen.1 1. Die Voraussetzungen für die Zulassung …
BVerwG 6 B 24.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzula…
BVerwG 6 PB 6.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzula…
BVerwG 10 B 146.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.…
BVerwG 5 B 4.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.…
BVerwG 5 B 3.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.…
BVerwG 10 B 144.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.…
BVerwG 10 B 143.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.…
BVerwG 5 B 128.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet.1 1. Die Revision ist nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.2 1.1 Die von der Beschwerde aufgeworfenen Frag…
BVerwG 2 B 121.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist begründet. Es bedarf grundsätzlicher Klärung in einem Revisionsverfahren,...…
BVerwG 1 B 9.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden. 2Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Recht…
