Rechtsdienstleistungsgesetz

Rechtsdienstleistungen wie die außergerichtliche Rechtsberatung und Rechtsbesorgung gehören in Anwaltshand. Rechtsanwälte sind als Berufsgruppe dafür ausgebildet und bieten wegen ihres starken Berufsrechts und ihrer einzigartigen Verpflichtungen auf das Recht und die Rechtsstaatlichkeit, die mit nur ihnen zustehenden Privilegien einher gehen, die Gewähr für eine objektive und qualitative Rechtsdienstleistung. Das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 muss durch ein modernes Rechtsdienstleistungsgesetz ersetzt werden. Insbesondere die grundlegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Recht der Rechtsberatung und europarechtliche Vorgaben müssen dabei beachtet werden. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (85 S. PDF) zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts ist dafür eine gute Grundlage, die wir weiter verfolgen wollen. Allerdings sollte nur die unentgeltliche Rechtsberatung auch von Nichtanwälten geleistet werden können. Rechtsberatung als Annex-Leistung muss so ausgestaltet werden, dass sie nicht als Einf…

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Themen: Gesetzgebung

Erschienen 19. August 2005 auf http://log.handakte.de/.

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