Rechtschutz: Anwaltliche Rationalisierungsvorteile durch elektronische Abrechnung mit dem Versicherer
Betrachtet man aktuelle Prozess-Analysen von führenden Rechtsschutzversicherern, so stellt man fest, dass etwa 20-30 % der Gesamtzeit
pro Schadenregulierung für Abrechnungsangelegenheiten verwendet wird.
Dies führt auch bei den Kanzleien, die gegenüber dem Rechtschutzversicherer abrechnen, zu einer nicht unbeträchtlichen Erhöhung der
Ressourcenbindung –
immer mehr (einzelne) Mitarbeiter sind mit der beschäftigt – was dann im Ergebnis zu einer Steigerung der Kostenquote führt. Dies ist ein nicht
hinnehmbarer Zustand, auch weil oftmals eben keine Sondervergütung für das Deckungsverfahren bzw. die Einholung einer – validen –
Deckungsanfrage monetarisiert wird. Eine dauerhafte Senkung der Kostenquote und produktive Ressourcenbindung muss aber – neben
profunden Betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und Verständnis von modernem – eines der ersten Ziele einer modernen Kanzlei sein, insbesondere im Hinblick auf die stetig
wachsende Anzahl zugelassener Rechtsanwälte bei gleichzeitiger Stagnation bzw. Rückläufigkeit der zu vergebenden Mandate.
Der mit Rechtschutzversicherern arbeitende Anwalt kann sich zunutze machen, dass eine vordringende Anzahl von RS-Versicherern moderne
Prozessoptimierungsstrategien zur Verschlankung der eigenen Abrechnungsprozesse anwenden. Durch elektronische Abrechnung,
automatisierte Rechnungsprüfung und elektronischer Rechnungsbearbeitung wird ein immenser Rationalisierungsvorteil erreicht, der dann
1:1 an die korrespondierenden Kanzleien weiter gegeben werden kann – ohne, dass dieses mit einem gleichzeitig gesteigerten Aufwand
der Kanzlei im Bereich elektronische Aktenführung einhergeht.
Da die Abrechnung der angefallenen bzw. geltend gemachten Gebühren ohnehin mit dem RVG Gebührenmodul von ra-micro erfolgt, empfiehlt
es sich, die anwaltliche Kostennote mittels des E-Briefes (vormals ra E-Brief) und der im Hintergrund arbeitende…
» Vollständiger Artikel