Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt
Wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung sind zwei hochrangige Brandenburger Juristen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten nach Überzeugung des Gerichts im April 2005 während einer Verhandlung am Amtsgericht Eisenhüttenstadt widerrechtlich drei Haftbefehle beantragt und erlassen. Ein Richter erhielt dafür zwei Jahre, ein Oberstaatsanwalt ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Quelle: Berliner Morgenpost
Das Verfahren gegen die beiden Schwarzkittel läuft bereits seit Anfang des Jahres und es ist sicher davon auszugehen, daß das Urteil des Landgerichts Potsdam erst einmal nicht rechtskräftig wird. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist für die beiden Verurteilten wohl die einzige Möglichkeit, die endgültige Vernichtung ihrer beruflichen Existenz zu verhindern; zumindest wird sie um ein paar Monate verschoben.
Aber…
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Erschienen 19. Juni 2009 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.
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