Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesachen

Auch die Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesachen kann nach § 114 Abs. 2 FamFG wirksam nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden.

Eine Rechtsbehelfsbelehrung nach § 39 FamFG muss neben der Bezeichnung des statthaften Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift sowie die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist angeben. Dazu gehört auch die Information über einen bestehenden Anwaltszwang. Sie muss mit diesem zwingenden Inhalt aus sich heraus verständlich sein.

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlender oder unzureichender Rechtsbehelfsbelehrung nach § 17 Abs. 2 FamFG setzt eine Kausalität zwischen dem Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung und der Fristversäumung voraus. Sie kann entfallen, wenn der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel, etwa bei anwaltlicher Vertretung, keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf.

Auch wenn die Fristversäumung auf einem Rechtsirrtum beruht, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur bewilligt werden, wenn der Irrtum unverschuldet ist.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. Juni 2010 – XII ZB 82/10

Diese Beiträge dürften Sie ebenfalls interessieren: Örtliche (Un-)Zuständigkeit in der Re… » Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Anwaltshaftung , Anwaltszwang , Rechtsbeschwerde , Verfahrenskostenbeihilfe
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 27. Juli 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Begründungserfordernis für die Rechtsbeschwerde

Rechtslupe | 22. April 2010 — Ebenso wenig wie bei der Darlegung von Zulassungsgründen (§ 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO) genügt es dem Darlegungserfordernis nach § 5…

Keine Wiedereinsetzung trotz fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung bei anwaltschaftlicher Vertretung

RECHTSAUSKUNFT | 27. Oktober 2010 — BGH, Beschluss vom 23. 6. 2010 – XII ZB 82/10 (OLG Düsseldorf) Die Beteiligten streiten um das Umgangsrecht des Vaters mit de…

Rechtsmittelbelehrung in Familiensachen

Rechtslupe | 5. August 2011 — Die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder den statthaften Rec…

Rechtsmittelbelehrung in selbständigen Familiensachen

Rechtslupe | 22. Juni 2011 — Aus der Formulierung “Alle Beteiligten müssen sich in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten las…

Und wieder: Anwalt muss schlauer sein als der Richter

beck-blog | 14. Juli 2010 — Seit Inkrafttreten des FamFG müssen Entscheidungen des FamGerichts mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden (§ 39 FamFG…

Befristete Beschwerde FamFG: Einführung in das FamFG (Teil X)

beck-blog | 11. Mai 2009 — Teil X: Die Rechtsmittel im familiengerichtlichen Verfahren Einziges Rechtsmittel ist die Beschwerde (§ 58 FamFG). Die Unte…

BGH bestätigt: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung führt nicht zur Wiedereinsetzung

beck-blog | 4. August 2010 — Ich hatte schon hier darüber berichtet: Fehlt die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelsbelehrung, so führt dies bei …

Frist zur Nachholung der Begründung einer Rechtsbeschwerde

Rechtslupe | 19. Dezember 2011 — Die Regelung in § 18 FamFG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass die Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbe…

Sofortige Beschwerde Frist: Beschwerdefrist und Wiedereinsetzung in der Zwangsversteigerung

Rechtslupe | 16. Juni 2009 — Der Bundesgerichtshof hat im März 2009 entschieden, dass sich für die gemäß §§ 869, 793 ZPO befristeten Rechtsmittel in Zwa…

Frist verpasst: Fehlende Rechtsmittelbelehrung ist keine Ausrede für den Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 10. Oktober 2010 — Das OLG Naumburg (8 UF 121/10) stellt klar: Wenn ein Anwalt die Rechtsmittelfrist verpasst, hilft es ihm auch nicht, wenn dem …