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Rechtsberatungsgesetz und Spielervermittlung

am 04.08.2005 von http://www.sportylaw.de

Grundsätzlich verbietet das Rechtsberatungsgesetz anderen als Anwälten die Erledigung von Rechtsangelegenheiten. Um die Erledigung von Rechtsangelegenheiten handelt es sich auch bei der Spielervermittlung- und Beratung. In dem vom OLG Dresden entschiedenen Fall stellte das Aushandeln eines Spielervertrages für die Fußball-Regionalliga die Besorgung eines fremden Geschäfts dar, die dem Spielervermittler gemäß Art. 1 § 5 Abs. 1 Nr. 1 RBerG (Rechtsberatungsgesetz) jedoch ohne Erlaubnis gestattet war. Art. 1 § 5 Abs. 1 Nr. 1 RBerG (Rechtsberatungsgesetz) des Rechtsberatungsgesetzes erlaubt es, dass kaufmännische oder sonstige gewerbliche Unternehmer für ihre Kunden rechtliche Angelegenheiten erledigen, die mit einem Geschäft ihres Gewerbebetriebes im …

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