Rechtsanwaltsgesellschaft Haas & Kollegen beantragt Mahnbescheide im Auftrag der Tobis Film GmbH

Im Internet wird Personen, die eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet bekommen haben, häufig geraten lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung (mod.UE) abzugeben. In vielen Foren ist zu lesen, dass die abmahnenden Kanzleien die Angelegenheiten nicht weiter verfolgen. Dieses Verhalten ist mit Vorsicht zu genießen. Die Anzahl der Fälle, in denen die (angeblichen) Ansprüche weiter verfolgt werden, steigt stetig an.

In den letzten Tagen hat die Kanzlei Rainer Haas & Kollegen Mahnbescheide im Auftrag der Tobis Film GmbH beantragt. Diesem Mahnbescheid ging eine Abmahnung einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Schutt Waetke voraus. Der Verstoß soll im Jahr 2009 begangen worden sein. Angeblich wurde ein Computerspiel über ein Peer-to-Peer-Netzwerk angeboten.

Folgende Kosten werden in dem Mahnbescheid geltend gemacht:

Hauptforderung: Schadenersatz aus Unfall/Vorfall: 755,80 EUR Schadenersatz aus Dienstvertrag: 638,00 EUR Kosten: 89,25 EUR Nebenforderungen: Auskünfte: 1,40 EUR Inkassokosten: 177,50 EUR Anwaltsverg. vorg. Tätigkeit: 156,50 EUR Kontoführungsgebühren: 18,00 EUR

Dieses Beispiel zeigt einmal mehr sehr deutlich, dass den in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüchen immer wieder auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid ?

Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Dieses ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil.

Das Verfahren wird häufig voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Dieser Hinweis befindet sich auch auf dem Mahnbescheid selbst. Das Mahnverfahren ist damit eine schnelle und kostensparende Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess, die sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht.

Ziel des Verfahrens ist zunächst, einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Am Ende des Mahnverfahrens steht jedoch der Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann.

Wie soll ich auf den Mahnbescheid reagieren?

Auf der Rückseite des Mahnbescheids befinden sich Hinweise des Gerichts. Diese sollten Sie zunächst einmal in Ruhe durchlesen. Bei Zweifeln, ob der Anspruch auch tatsächlich besteht, sollte schnellstmöglich reagiert werd…

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Themen: Unfall , Kollegen , Rainer Haas , Rechtliches , Tobis Film , News Blog , Neue Abmahnungen

Erschienen 10. Mai 2011 auf http://www.abgemahnt-hilfe.de.

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