Rechtsanwaltsdienstleistungsgesetz (RDG): Zurück zum Winkeladvokaten?
könnte man meinen, denn das RDG lässt zu, dass Nichtjuristen in Rechtsangelegenheiten Leistungen erbringen dürfen, ohne eine Ausbildung zum Rechtsanwalt zu haben. In Zukunft soll nach § 7 RDG allen Vereinen die Rechtsberatung ihrer Mitglieder gestattet sein. Bisher war dies nur berufsständischen und berufsstandsähnlichen Organisationen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Grundeingentümervereinen und Mietervereinen möglich. Gemäss § 5 Abs. 1 RDG können auch andere Berufsgruppen Rechtsdienstleistungen erbringen, wenn diese im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit stehen, bei Architekten also zum Baurech…
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Erschienen 5. Mai 2007 auf http://blog.juracity.de.
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