Rechtsanwalt vs. Anwaltsbewertungsplattform
am 03.07.2007 von http://log.handakte.de/
Websites, auf denen die Nutzer Personen beurteilen können, scheinen immer wieder in rechtliche Schwierigkeiten zu kommen. Kürzlich machten Gerichtsverfahren gegen die Professorenbewerungsplattform MeinProf.de sowie gegen die Lehrerbenotungssite spickmich.de von sich reden.
Sowohl MeinProf als auch spickmich konnten die Verfahren gewinnen.
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LG Berlin entscheidet bei Forenhaftung im Berufungsverfahren zu Gunsten von MeinProf.de
Handakte WebLAWg / Der Betreiber der Bewertungsplattform für Hochschulkurse und –dozenten MeinProf.de gewinnt in zweiter Instanz vor dem Landgericht Berlin. Er muss damit Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen und ist nicht zur Abgabe von Unterlassungserklä…
Rechtliche Vorgaben für Bewertungsportale konkretisiert
Web 2.0 & Recht / Bewertungsportale sind ein typisches Beispiel für Internetplattformen, die im Zuge des Web 2.0-Phänomens in verschiedenen Bereichen einen gewissen Aufschwung erleben. imedo.de, MeinProf.de, helpster, SpickMich sind nur einige Beispiele der ne…
Gericht bestätigt: Schüler dürfen Lehrer im Internet benoten
Handakte WebLAWg / Das Kölner Landgericht hat die Benotung von Lehrern auf der Internetseite spickmich.de erneut als rechtens bezeichnet. Eine Benotung sei keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil und damit zulässig, sofern die Grenze zur Schmähkritik nicht…
GEZ-Gebühren
Handakte WebLAWg / Abgefahren: Gerade lese ich bei Robert, dass die GEZ sich jetzt zum Wächter der deutschen Sprache berufen fühlt. So will man Akademie.de tatsächlich auf rechtlichem Wege verbieten, Worte wie GEZ-Gebühren, PC-Gebühr oder gar GEZ-Brief zu verwende…
Spickmich & Co. II: LG Köln zu Lehrerbewertungsportalen
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» gulli: Forenhaftung: MeinProf.de gewinnt, Gericht legt Meinungsfreiheit weit und Haftung eng aus
Erfreuliches liest man in der nun vorliegenden Urteilsbegründung der abgewiesenen Klage gegen die Plattform meinprof.de. Psychopath und echt das Letzte seien als scharfe und überspitze Äußerungen noch im Schutzbereich der Meinung…
