“Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner” – der neue Rechtsanwalt von Sony ?

Die Sony Music Entertainment GmbH wird in den sogenannten Filesharingfällen im allgemeinen von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vertreten, eine der Kanzleien, die nachhaltig im Geschäft der Filesharingabmahnungen mitmischt. Um so überraschter war ich, als eine Mandantin anrief und mitteilte, Sie sei von Sony abgemahnt worden und solle nun 100,- € an einen Rechtsanwalt Kaltbrenner zahlen.

Sehr ungewöhnlich. Hat Sony endlich den § 97a Absatz II UrhG wahrgenommen ? Und hat die Kanzel Waldorf-Frommer ihr Mandat verloren ?

Die Mandanten schickte mir die “Abmahnung” dann zu:

Von: Rechtsanwaltskanzlei O. Kaltbrenner [mailto:buying8@rouschpak.com] Gesendet: Donnerstag, 24. März 2011 13:54 An: XXXX@XXXXXXXXX.de Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Sie

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie erstellt.

Aktenzeichen: 240 Js 419/04 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 178.200.132.102

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 11

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 37

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt. Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen. Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.03.2011 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Ki…

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Erschienen 24. März 2011 auf http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress.

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