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Das Hamburger Verwaltungsgericht hat Urteil vom 30.08.2005 (AZ: 2 K 5689/04) entschieden, dass ein Bachelor-Abschluss keine Qualifikation für einen juristischen Beruf sei. Ein Student, dem das BaföG-Amt weitere BaföG-Zahlungen unter Hinweis auf seinen Abschluss als Bachelor versagte, hat gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen. Das BaföG-Amt muss dem Studenten weiter BaföG zahlen, da der
“von dem Kläger bereits im Herbst 2004 erlangte akademische Grad des LL.B. ist kein berufsqualifizierender Abschluss in diesem Sinne. Der LL.B., der an der Bucerius Law School studienbegleitend ohne eine gesonderte Abschlussprüfung erworben wird, befähigt den Auszubildenden nicht zur Aufna hme eines juristischen Berufs im klassischen Sinne. Vielmehr sind in Deutschland nach wie vor zwei juristische Staatsexamen Voraussetzung, um auf dem Berufsmarkt als Jurist eine Anstellung finden zu können. Dies schließt es nicht aus, dass im Einzelfall auch bereits nach erfolgreichem Bestehen des LL.B. eine Einstellung in der freien Wirtschaft möglich ist. Wie dem Schreiben der Bucerius Law School vom 6. April 2005 zu entnehmen ist, haben die Studierenden des Jahrgangs 2001 hiervon jedoch keinen Gebrauch gemacht. Vielmehr haben lediglich 3 von 200 Studierenden die Hochschule nach erfolgreichem Bestehen des LL.B. verlassen, und dies auch nur, um das Studium in einem anderen Studiengang fortzuführen. Als berufsqualifizierender Abschluss gilt – ebenso wie an jeder anderen Universität im Fachbereich Rechtswissenschaften – auch an der Bucerius Law School erst der Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung. § 2 des Studienvertrages bestätigt diese Sichtweise, wenn es dort heißt, dass die Bucerius Law School sich verpflichtet, den Studienbewerber zum Ersten Juristischen Staatsexamen zu führen. Dies ist auch das subjektive Studienziel des Klägers, der beabsichtigt, den Beruf eines Rechtsanwalts zu ergreifen. Für die Auslegung, wann ein berufsqualifizierender Abschluss im Sinne von § … » Vollständiger ArtikelThemen: Germany , Bachelor , Bachelor Rechtsanwalt
Erschienen 9. November 2005 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
Bachelor für typischen Juristenjob ungeeignet
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Berufsqualifizierender Abschluss: Bachelor of Law ist kein berufsqualifizierender Abschluss
muepe.de | weblog peter müller | 4. November 2005 — Der Bachelor of Law, den die Hamburger Bucerius Law School ihren Studenten ohne besondere Prüfung studienbegleitend verleiht, i…
Bachelor of Laws nicht berufsqualifizierend.
Jurabilis | 7. November 2005 — Wie immer um größtmögliche Neutralität bemüht, zitieren wir zunächst beck-online: <neutral> Sachverhalt: Der Kläger stud…
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Nur WO Draufsteht Ist Auch Drin: Nur wo ... draufsteht, ist auch ... drin!
mepHisto-bLAWg | 8. November 2005 — SPIEGEL ONLINE: "Der Bachelor der privaten Bucerius Law School in Hamburg sei kein berufsqualifizierender Abschluss, stellte …
Bucerius Law School: Examensergebnisse des ersten Jahrgangs
JuraBlogs Blog | 27. September 2005 — Fünf Jahre nach Gründung der Bucerius Law School, Deutschlands erste private Hochschule für Rechtswissenschaft, haben 75 Prozen…
Bucerius Law School - sehr gute Ergebnisse
Jurabilis | 29. September 2005 — Fünf Jahre nach Gründung der Bucerius Law School, Deutschlands erste private Hochschule für Rechtswissenschaft, haben 75 Proz…
Erklärungsmodelle?
smartnuts | 2. Oktober 2005 — Jetzt sind die Examensergebnisse von 3/4 der ersten Kampagne der ersten privaten juristischen Uni raus. Und wie es sich für eine p…
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Der Bachelor of Laws, LL.B.
Jura Fernstudium, LL.B. | 2. Dezember 2008 — Der Bachelor of Laws unterscheidet sich in einigen Punkten vom dem klassischen Jurastudium. Das klassische Studium ist rein a…

