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Rechtsanwalt Halbe zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer personenbedingten Kündigung

am 12.03.2008 von Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog

Zwar lässt sich nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine Kündigung grundsätzlich unter anderem dann sozial rechtfertigen, wenn sie durch Gründe bedingt ist, die in der Person des jeweiligen Arbeitnehmers liegen. Ein die Kündigung rechtfertigender personenbedingter Kündigungsgrund kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die Fähigkeit oder Eignung zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nicht nur vorübergehend verloren hat. Zu den personenbedingten Kündigungsgründen gehören danach vor allem dauerhaftes Leistungsunvermögen, die personenbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit sowie langanhaltende oder wiederholt auftretende – auch krankheitsbedingte - Arbeitsunfähigkeitszeiten des Arbeitnehmers. Auf ein Verschulden des Arbeitnehmers kommt es dabei nicht an. Der personenbedingten Kündigung hat daher auch keine Abmahnung voranzugehen.
Vor Ausspruch einer personenbedingten Kündigung ist der Arbeitgeber jedoch unter besonderer Berücksichtigung des Ultima-Ratio-Prinzips verpflichtet, jede im Rahmen der betrieblichen Interessen mögliche, zumutbare und geeignete Maßnahme zu ergreifen, die hilft, die Kündigung zu vermeiden. In Betracht zu ziehen sind als mildere Mittel insbesondere Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie eine Weiterbeschäftigung des leistungsgehinderten Arbeitnehmers auf einem anderen, leidens- bzw. leistungsgerechten Arbeitsplatz. Erst wenn ein solcher nicht zur Verfügung steht und auch nicht durch organisatorische Maßnahmen frei gemacht werden kann oder aber ein dem Arbeitnehmer unter Ausspruch einer Änderungskündigung angebotener Arbeitsplatz von diesem nicht einmal unter Vorbehalt angenommen wird, besteht das Recht des Arbeitgebers zur personenbedingten Kündigung des Arbeitnehmers.
Die Rechtsprechung stellt insofern an die soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung strenge Anforderungen. Häufig scheitert diese schon daran, dass es der kündigende Arbeitgeber versäumt hat, vor Ausspruch der Kündigung ihm zur Verfügung stehende …

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Nachweis von außerbetrieblichen Gründen zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung

Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog / Eine betriebsbedingte Kündigung kommt für den Arbeitgeber immer dann in Betracht, wenn der Personalbedarf nicht mit dem Personalbestand übereinstimmt. Die Diskrepanz zwischen Angebot an und Nachfrage nach Arbeitsleistung im Betrieb ka…

Rechte und Pflichten im fehlerhaften Arbeitsverhältnis

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RA Thilo Wagner

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