Rechtsanwalt beantragt Zwangshaft gegen Rene Obermann
am 26.06.2008 von http://log.handakte.de/
Ob der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom AG, Rene Obermann tatsächlich in Zwangshaft muss ist noch offen.
Dies wird aber womöglich dann der Fall sein, wenn sich die Deutsche Telekom AG weiterhin weigert eine einstweilige Verfügung zu befolgen, mit der das Amtsgericht Berlin-Wedding (7 C 1009/08) die Telekom bereits am 19. Mai dazu verpflichtet hatte, den Faxanschluss der u.a. auf Hartz IV spezialisierten Berliner Rechtsanwaltskanzlei Eidinger wieder herzustellen.
Im Dezember 2007 hatte die Telekom die Telefon- und Faxnummer der Anwälte schriftlich bestätigt und im Folgenden durch einen ihrer Techniker installiert. Weil technische Störungen auftraten schaltete die Telekom die Anschlüsse der Kanzlei, die derzeit eine vierstellige Anzahl an laufenden Hartz IV Verfahren bearbeitet, Mitte Mai einfach komplett ab ohne die Rechtsanwälte vorher zu informieren. Nachdem die Kanzlei drei Tage lang ergebnislos versucht hatte die Telekom zu veranlassen die Nummern wieder anzuschalten, beantragte Rechtsanwalt Eidinger am 19. Mai eine einstweilige Verfügung …
EURO Telekom vs. Deutsche Telekom
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Tausende DSL-Neukunden müssen weiterhin auf ihre Anschlüsse warten
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Deutsche Telekom weist Vorwürfe der DSL-Konkurrenz zurück
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Telekom erleichtert den Wettbewerbern Breitbandzugang
Telekommunikation und Recht / Auf Druck der Bundesnetzagentur erleichtert die Deutsche Telekom AG ihren Wettbewerbern den Zugang zum Breitbandnetz. Dazu bietet die Telekom ihren Mitbewerbern die Nutzung eines so genannten Bitstrom-Zugangs an. Dieser entbündelte Anschluss ermögl…
Freihaltebedürfnis für das Wort Telekom
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BVerwG: Deutsche Telekom muss weiterhin Call-by-Call und Preselection ermöglichen
Telekommunikation und Recht / Die Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur, die die Deutsche Telekom dazu verpflichtet hatte, ihren Kunden die so genannte Betreiberauswahl (Call-by-Call und Preselection) zu ermöglichen, wurde gestern vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG - …
