Anwaltswechsel: Buback wirft Endres raus
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Für Familie Buback ist es immerhin ein Teilerfolg: Nach monatelangen Diskussionen um die Anwälte der Nebenklage im Verfahren gegen Verena Becker hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart gestern Rechtsanwältin Runge (Hofheim) als Nebenklagevertreterin entbunden. Sie war für die Witwe des ermordeten Generalbundesanwalts beigeordnet – die wiederum aus gesundheitlichen Gründen durch ihre Schwiegertochter Elisabeth Buback vertreten wird. Als neuer Nebenklagevertreter wurde Rechtsanwalt Jens Rabe (Waiblingen) beigeordnet.
Der Senat entschied, dass nach “permanenter Prüfung” seit dem Spätherbst nunmehr die Voraussetzungen für eine Entbindung von Rechtsanwältin Runge vorliegen würden. Im November hatte das Gericht es noch anders entschieden, doch Runge sei seitdem weder an einem Hauptverhandlungstag anwesend gewesen, noch habe sie für ihre Abwesenheit Gründe dargelegt.
Rechtsanwalt Ulrich Endres, den das Gericht Michael Buback beigeordnet hat, bleibt dagegen gegen den Willen seines Mandanten Nebenklagevertreter. Offenbar sieht das Gericht weiterhin keinen Grund, seine Beiordnung aufzuheben, da Michael Buback aus Sicht der Richter keine gewichtigen Gründe für eine Aufhebung darlegt hat und Endres zwischenzeitlich erklärt hatte, er werde nötigenfalls immer erscheinen (und Ende Janaur auch erschien).
Was nach einem bürokratischen Kleinkrieg aussieht – und von Michael Buback unterschwellig als eine Art Behinderung seiner Nebenklageposition dargestellt wird, hat einen handfesten Unterbau: Es geht um ein (relativ neues) Angebot des Staates, Opfer von schweren Straftaten durch die Beistellung eines Rechtsanwalts bedingungslos zu unterstützen – und damit geht es indirekt auch um sehr viel Geld. Denn kaum ein Bürger könnte es sich leisten, zu einem so langwierigen Prozess jeden Tag auf eigene Kosten einen Anwalt zu schicken (vom “Risiko” ganz abgesehen, diesen Anwalt im Falle eines Freispruchs der Angeklagten vielleicht selbst bezahlen zu müssen).
Michael Buback, seine Mutter und sein Onkel haben dieses Angebot angenommen. Sie haben sich zu Prozessbeginn die Rechtsanwälte Ulrich Endres (Michael Buback), Catrin Runge (Inge bzw. Elisabeth Buback) und Matthias Rätzlaff (für den Bruder des Ermordeten) gewählt. Der Senat hat diese Wahl nach den Regeln des Gesetzes (§§ 395 ff. StPO) bestätigt – und damit die Kostenübernahme durch die Staatskasse verfügt. Schon bislang dürften dafür Kosten von weit mehr als 100.000 Euro angefallen sein. Wohl gemerkt: Für die durch die Angehörigen selbst gewählten Anwälte.
Nun ist jedem regelmäßigen Besucher offenkundig, dass ab einem gewissen Zeitpunkt die Chemie zwischen Michael und Elisabeth Buback sowie den Anwälten Ulrich Endres und Catrin Runge nicht mehr stimmte. Catrin Runge fehlte sehr häufig und die hemdsärmelige “Liebling-Kreuzberg-Art” von Ulrich Endres stand im krassen Widerspruch zu den beharrlichen Versuc…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. Februar 2012 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.
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