Rechtsanwälte Waldorf mahnen im Auftrag von Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ab
Uns haben heute zwei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte erreicht, mit der im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH + Co
Produktionsgesellschaft die „unerlaubte Verwertung“ des Fims „Twilight – Biss im Morgengrauen“ in der Tauschbörse edonkey abgemahnt
wird.
Mit der Abmahnung werden Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der anwaltliche
Kostenerstattungsanspruch wird auf 651,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert
unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.
Zudem wird ein der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend
gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein
pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.
Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen
Betrag in Höhe von 965,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.
Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf
keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.
Insbesondere die geltend gemachten Zahlungsansprüche scheinen übersetzt. Jedenfalls die Schadensersatzansprüche sind erfahrungsgemäß
in den wenigsten Fällen begründ…
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