Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH Revolverheld – In Farbe ab
Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die Plattenfirma Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte – abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen ist das
Album In Farbe der deutschen Gruppe Revolverheld.
Vertreten wird die Sony Music GmbH von der Rechtsanwaltskanzlei Frommer. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 956,00 € gefordert.
Betroffenen ist anzuraten, die von den Rechtsanwälten Waldorf vorgelegte nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen
Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor “modifizierten” Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.
Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die und die
darin gesetzte Frist ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen
kann.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroff…
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