Rechtsanwälte Rasch mahnen im Auftrage der Universal Music GmbH das Musikalbum „Frank“ von Amy Winehouse ab
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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte aus im Auftrage der Universal Music GmbH das Musikalbum „Frank“ von
ab. Es wird behauptet, das Album
sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden
Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der
Rechtsanwälte Rasch wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es
künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche
Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Rechtsanwälte Rasch von dem Abgemahnten verlangen, innerhalb einer
sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.
Zum anwaltlichen Kostenerstattungsanspruch wird ausgeführt, dass sich dieser aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR pro zur
Verfügung gestellten Musiktitel berechne. Weiter behauptet die Kanzlei Rasch, der Kostenerstattungsanspruch belaufe sich auf
mindestens 2.080,50 EUR. Diese Gebühren errechnen sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr bei einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR.
Tatsächlich müsste der Gegenstandswert, setzte man die 11 auf dem Album befindlichen Titel an, sich auf 55.000,00 EUR belaufen.
Oftmals ist es aber bereits so, dass das Album nicht vollständig hochgeladen wurde. Es erscheint daher schon aus diesem Grunde
fraglich, ob die Rechnung der Rechtsanwälte Rasch in dieser Pauschalität einer rechtlichen Überprüfung standhält. Zudem hat das OLG
Frankfurt im Hinblick auf die hierzu vom Bundesgerichtshof gemachten Vorgaben mittlerweile entschieden, dass sich der Gegenstandswert
des Unterlassungsanspruchs für einen Song auf maximal 2.500,00 EUR belaufen darf. Zu den Kosten einer Abmahnung finden Sie hier
weitere Informationen.
Zudem wird ein der Universal Music GmbH angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen
nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert und im Übrigen auch keine näheren Ausführungen hierzu
gemacht.
Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Rasch im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von
1.200,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer kurz bemessenen Frist.
Was ist zu tun?
Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.
1.) Unterlassungserklärung
Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist
von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Zur Frage der Haftung finden Sie hier nähere Informationen. Auf keinen Fall aber sollte
die von…
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