Rechtsanwälte Rasch mahnen im Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG das Musikalbum „Mylo Xyloto“ von Coldplay ab
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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte aus im Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG das
Musikalbum „ Mylo Xyloto“ von Coldplay ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von
weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und
Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird aufgefordert, innerhalb einer kurz
bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich
zugänglich zu machen.
Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche
Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Rechtsanwälte Rasch von dem Abgemahnten verlangen, innerhalb einer
sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.
Zum anwaltlichen Kostenerstattungsanspruch wird ausgeführt, dass sich dieser aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR pro zur
Verfügung gestellten Musiktitel berechne. Das abgemahnte Musikalbum enthält 15 Titel. Multipliziert man die 15 Titel mit 5.000,00
EUR, errechnet sich ein Gegenstandswert von 75.000,00 EUR, aus dem die Rechtsanwälte Rasch offensichtlich eine 1,3 Geschäftsgebühr
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen, denn so gelangt man zu dem in der Abmahnung genannten Betrag in Höhe von 1.580,00
EUR. Oftmals ist es bereits aber so, dass das Album nicht vollständig hochgeladen wurde. Es erscheint daher schon aus diesem Grunde
fraglich, ob die Rechnung der Rechtsanwälte Rasch in dieser Pauschalität einer rechtlichen Überprüfung standhält. Zudem hat das OLG
Frankfurt im Hinblick auf die hierzu vom Bundesgerichtshof gemachten Vorgaben mittlerweile entschieden, dass sich der Gegenstandswert
des Unterlassungsanspruchs für einen Song auf maximal 2.500,00 EUR belaufen darf. Zu den Kosten einer Abmahnung finden Sie hier
weitere Informationen.
Zudem wird ein der EMI Music Germany GmbH & Co. KG angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen
Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert und im Übrigen auch keine näheren
Ausführungen hierzu gemacht.
Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen
Betrag in Höhe von 1.200,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer kurz bemessenen Frist.
Was ist zu tun?
Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.
1.) Unterlassungserklärung
Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist
von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Zur Frage der Haftung finden Si…
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