Rechtsanwälte Rasch mahnen im Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG das Musikalbum „Für einen Tag“ von Helene Fischer ab
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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Rasch aus im
Auftrage der EMI Music Germany GmbH & Co. KG das Musikalbum „Für einen Tag“ von Helen Fischer ab. Es wird behauptet, das Album
sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden
Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der
Rechtsanwälte wird aufgefordert, innerhalb einer kurz
bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich
zugänglich zu machen.
Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche
Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Rechtsanwälte Rasch von dem Abgemahnten verlangen, innerhalb einer
sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.
Zum anwaltlichen Kostenerstattungsanspruch wird ausgeführt, dass sich dieser aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR pro zur
Verfügung gestellten Musiktitel berechne. Zudem wird ein der EMI Music Germany GmbH & Co. KG angeblich zustehender
Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht
konkret beziffert und im Übrigen auch keine näheren Ausführungen hierzu gemacht.
Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen
Betrag in Höhe von 1.200,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer kurz bemessenen Frist.
Was ist zu tun?
Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.
1.) Unterlassungserklärung
Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist
von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Zur Frage der Haftung finden Sie hier nähere Informationen. Auf keinen Fall aber sollte
die von den Rechtsanwälten Rasch vorgefertigte Unterlassungserklärung vorschnell abgegeben werden, da sich die von den Rechtsanwälten
Rasch vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der EMI Music Germany GmbH
& Co. KG bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die
Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.
Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf
keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen. <…
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