Rechtsanwälte Rasch mahnen “A Curious Thing” von Amy MacDonald ab

Nach unseren aktuellen Informationen mahnen die Rechtsanwälte Rasch vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem erfolgreichen Musikalbum „A Curious Thing“ der schottischen Künstlerin Amy MacDonald ab.

Dabei vertritt die abmahnende Kanzlei die Rechte der Universal Music GmbH.

Wir empfehlen den Betroffenen, eine Unterlassungserklärung nicht in der Form zu unterschreiben und abzugeben, wie es von den Rasch Rechtsanwälten verlangt wird.

Eine entsprechende modifizierte Unterlassungserklärung kann nur durch einen kompetenten Rechtsanwalt und auf dem Gebiet des Urheberrechts erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, unnötig weitreichende Zugeständnisse zu machen, was insbesondere aufgrund der 30-jährigen Bindung an einen Unterlassungsvertrag als kritisch anzusehen ist.

Darüber hinaus ist eine Prüfung der Abmahnung erforderlich, um in Ihrem Interesse zu klären, ob die geforderten Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz-Ansprüche in der angegebenen Höhe gerechtfertigt sind.

Häufig sind die verlangten Beträge nämlich unangemessen.

Täglich haben wir mit Abmahnungen im Zusammenhang mit filesharing in sog. Internet-Tauschbörsen zu tun.

Wir biete…

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Themen: Abmahnung , Filesharing , Unterlassungserklärung , Universal Music , Amy Macdonald , Rechtsanwälte Rasch , A Curious Thing
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 9. Februar 2012 auf http://www.it-recht-deutschland.de.

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