Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen für die Epix Media AG den Film Legion der Vampire ab
Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die Firma Epix Media AG Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das
so genannte – abmahnen lässt. Gegenstand
der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk Legion der Vampire.
Vertreten lässt sich Epix Media dabei von den Rechtsanwälten Negele, Zimmel, Greuter, Beller. Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.
Betroffenen ist zu raten, die von den Herren Negele, Zimmel, Greuter, vorgelegte nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen
Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, die teilweise im Web zu finden sind.
Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die und die
darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroff…
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