Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller mahnen im Auftrag der MIG Film GmbH den Film „WGF – 30.000 Meilen unter dem Meer“ ab.
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Aktuell mahnt die Kanzlei aus im Auftrage der MIG Film GmbH LLC den Film „WGF – 30.000
Meilen unter dem Meer“ ab. Es wird behauptet, der Film sei über die Tauschbörse bitTorrent anderen Internetnutzern einer unbegrenzten
Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden im Namen der MIG Film GmbH Beseitigungs-,
Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von wird
aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen,
Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche
Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller von dem Abgemahnten verlangt,
innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.
Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 651,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die wie vorformuliert
unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.
Zudem wird ein der MIG Film GmbH angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht
unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 1.000,00 EUR
verlangt.
Zum Abgleich der der MIG Film GmbH vermeintlich zustehenden Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Negele Zimmel
Greuter Beller im Namen der MIG Film GmbH einen Betrag in Höhe von 910,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung
gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.
Was ist zu tun?
Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.
1.) Unterlassungserklärung
Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Dies ist nicht immer der Fall und ist
von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller
vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller vorformulierte
Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Sony Music Entertainment GmbH bezieht und dies
nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu
empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu
vermeiden.
Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf
keine…
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