Rechtsanwälte Laeube & Hasenbäumer mahnen für simsen.de
Die Firma Verimount FZE LLC wird man mit Fug und Recht als Trendsetter bezeichnen können. Hat sie doch vor gut einem Jahr mit simsen.de eine der ersten Internetseiten betrieben, auf der mit angeblichen Gratis-Angeboten zahlreiche Internetnutzer in die Abo-Falle gelockt wurden. Wie wir wissen, gab es viele Nachahmer
Seit Monaten hat man von simsen.de allerdings nichts mehr gehört. Auf der Seite kann man sich auch schon lange nicht mehr anmelden. Zuletzt waren es Mitte des letzten Jahres die Mahnungen von Rechtsanwalt Geyer die für einige Aufregung sorgten.
Plötzlich taucht nun die Rechtsanwaltskanzlei Laeube & Hasenbäumer aus Hiddenhausen auf und fordert das angeblich „fällige Entgelt“. Das Ganze wird gewürzt mit ein paar unsauber zitierten Entscheidungen des BGH und dem Hinweis, dass auch Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu zahlen seien. Insgesamt werden 165,33 € gefordert.
Um die Dringlichkeit des Schreibens zu unterstreichen sparen die Herrn Laeube & Hasenbäumer auch nicht mit Ausrufezeichen
Zum Nachweis des Vertragsschlusses wurden die IP-Adresse, das Einlogg-Datum und die weiteren Details gespeichert! Über die rechtlichen Konsequenzen der Anmeldung wurden Sie belehrt! Trotzdem wurde das fällige Entgelt von Ihnen nicht entrichtet! […] Nach den furchtlosen Beitreibungsversuchen eines Inkassobüros ist unsere Mandantin mit der Geduld am Ende! Betrachten Sie die Angelegenheit bitte als eilbedürftig! Ansonsten wären wir gezwungen, unserer Mandantin zu raten, kostenintensive gerichtliche Maßnahmen einzuleiten. Sicherlich wäre das Betreiben von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht in Ihrem InteresseMan sollte sich hiervon nicht beeindrucken lassen. Hinter diesen vermeintlich starken Worten steckt nichts als der Versuch, die Betroffenen einzuschüchtern.
Weiteres zum Thema: FAQ zu Internetvertragsfallen
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habe heute auch ein Schreiben besagter Kanzlei Laeube & Hasenbäumer erhalten. Wortlaut exakt der Gleiche, allerdings geht es um Movie-Tester.com. Wo ich angeblich eingetragen bin bzw. wo meine fristgerechte Kündigung per Einschreiben nicht angenommen wurde. Nachweise liegen vor. Leider haben sie den Falschen angeschrieben. Von mir wird dieser dubiose Verein keinen Cent sehen. Sollen ruhig vor Gericht gehen. Freu mich drauf! Leistungen habe ich jedenfalls nie erhalten...
wer ermittelt denn bereits intensiv gegen L & B und deren Auftraggeber? Habe auch ein Schreiben bekommen.
Ich habe auch exakt so ein Schreiben von den beiden Herren heute bekommen.Betrifft auch movie tester.Das Schreiben kam mir sehr merkwürdig vor und ich habe im Internet regagiert.Telefonnummer falsch,beide haben unterschiedliche Adressen.Habe dort angerufen und es wurde gleich wieder aufgelegt.Gebt mal die Kanzlei bei google oder goyellow ein.
Liebe Grüße Silvi
Da meine Geduld nach ungefähr 2 Jahren auch am Ende ist; sollte ich nicht langsam mal Strafanzeige stellen?
Axel Twellmann mit fr. Gruß
Ich finde es eine große Ungerechtigkeit, das diese Kanzlei immer noch tätig ist. Das geht doch jetzt schon weit mehr als ein Jahr, das sich allein hier im Forum Betroffene beschweren. Wer ist eigentlich in der Lage diese Herren zu stoppen? Es kann doch nicht im Sinne der Allgemeinheit sein, das solche Anwälte ihre Zulassung behalten. Die Rechtsanwaltskammer scheint genau so unfähig zu sein oder stecken hier wieder einmal alle unter einer Decke. Das sind ja schon Zustände wie in der Stasi-Zeit. Und keiner will die Verantwortung übernehmen. Keine Krähe hackt einer anderen die Augen aus.
Es ist doch kein Wunder, das der Stand der Rechtsanwälte so ein schlechtes Image hat.
Eventuell sollte mal jemand diese feinen Herren wegen Beihilfe zum Betrug anzeigen. Oder gibt es da wieder eine Sonderregelung, die solche Anwälte schützt?
wer ermittelt gegen die RA'te Laeube & Hasenbäumer?, da diese mich auch noch in meiner Ruhe stören und drohen ich solle über 157,10 €, wegen -movie-tester- zahlen.
Die Anwälte scheinen auf breiter Front mit zumachen. Habe heut den exakten gleichen Brief erhalten. Dort geht es um verkehrsprofi.com von der Firma S.C. NetVenture
ich werde seit 11.07.07 mit solchen Mahnungen belästigt, hier soll ich mich angeblich bei der Firma www.psp-paradies.com angemeldet haben. Ich habe vieleicht mal auf diese Seite geschaut, aber habe dieser keiner großen Beachtung geschenkt. Ich musste festellen, das immer wieder andere Rechtsanwälte solche dobiusen Briefe fertigten. Ich glaube nicht, dass ein Rechtsanwalt schreibt, wie im diesem Brief: "Nach den fruchtlosen Betreibungsversuchen eines Inkassobüros ist unsere Mandantin mit der Gedult am Ende! Betrachten Sie die Angelegnheit bitte als eilbedürftig". Ansonsten wären wir gezwungen, unsere Mandantin zu raten kostenintensive gerichtliche Maßnahmen einzuleiten. und so weiter ..... Weiterhin ist mir aufgefallen, dass nicht einmal ein Internetauftritt der Rechtsanwälte vorhanden ist, lediglich nur eine Mail-Adresse
ich habe auch ein schreiben bekommen von L&B!
Meins geht von p2p paradies.com wo ich mich angeblich angemeldet haben soll!!!
Was aber nicht der Fall ist!!!
Nach drei Briefen eines Inkassounternehmen von I.D.S. habe ich eine von L&B bekommen werd ich diese aber auch ignorieren...
solche abzocken sind das aller letzte!
Die Anwälte traten laut Betreff in ihrem Mahnschreiben übrigens für eine Fa. Blue Byte FZE auf, die mir gänzlich unbekannt ist. Es dürfte sich allerdings um dieselben Hintermänner handeln.
habe heute auch einen Brief von dieser RA Gemeinschaft bekommen. Werde es ignorieren und warten was passiert. Oder hat jemand bereits weitere Infos?
haben auch so ein schreiben der angeblichen anwälte erhalt. bei uns geht es um die seite movietester.
es bleibt nur eins zu sagen, wer zahlt ist dumm!!!!
aber die belästigungen werden wohl vorerst noch bleiben
Ist wohl sonst zu teuer. Ist das nicht auch Betrug?
seit heute geselle ich mich zu Ihnen. Mich hat es mit Movie-Tester auch getroffen und das Anwaltsschreiben ging auch bei mir ein.
mir ergeht es es ganz genauso wie Ihnen.
Halte sie mich bitte auf dem laufenden, was ihr Vorgehen betrifft. Gerne per mail
stevo99@gmx.de
welch guter zufall, das deine geschichte sehr gut zu meiner passt. nun meine frage an dich: könntest du mir die adresse vom landgericht bielefeld und den namen des bearbeiters zukommen lassen? Ich möchte auch endlich ruhe und darum werde ich ein nettes briefchen aufsetzen. nett wäre es auch wenn ich deine geschichte verfolgen durfte um zu sehen ob das wirklich wass bringt.....
danke
lg
sandra
Soeben habe ich auch die 2. Mahnung von Megadownload erhalten. Ich habe denen zurückgeschrieben, dass ich so eine AGB nie akzeptiert hätte. Ich bin aus der Schweiz. Wer kennt hier eine Anlaufstelle ( Rechtsberatung) Vielen Dank Lothar
Auch ich habe einen Brief der oben genannten Anwaltskanzlei bekommen! Lauebe und Hasenbäumer. Sie fordern von mir 172 € und noch zusätzlich 50 € Vergütungsberechung.
Bei mir fing es auch mit diversen Briefen von Easy-Solution an. Inzwischen habe ich etliche Mahnungen, ein Inkasso- Bescheid und letztlich dieser Brief vom Anwalt.
Langsam bekomm ich bisschen Angst :/
Ich bin 20 und hab keine Lust auf nen negativen Schufaeintrag mit dem mir gedroht wurde. Was soll ich tun? Kann ich diesen Brief auch ignorieren?
LG Sandra
Meine Tochter wird ebenso mit solchen Schreiben bombadiert. Anfangs hatte sie richtig Angst weil sie dachte sie habe was falsch gemacht und hat die Briefe versteckt. Als ich sie dann gefunden habe tat sie mir unendlich leid weil sie diese Last mit sich rumgeschleppt hat. Ich glaube diesen Betrügern ist garnicht bewußt was sie vorallem den Kids damit antun! Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Kindern - aber wieviele Kinder bekommen von den Eltern richtig Stress? Schläge? Schlimmerers? Ich könnte da platzen vor Wut wenn ich daran denke was das für einen Rattenschwanz haben kann und würde alles mitmachen um denen das Handwerk zu legen!
LG Sabine
habe auch Ärger mit Fa. Mega-Downloads. Komisch ist nur, ich habe mich nie da angemeldet und nichts runtergelade, auch keine der üblichen Bestätigungs-Mail bekommen. Bin nur über eine google-Verlinkung irgendwie auf der "intransparenten" Seite gelandet, die ich gleich wieder verlassen habe und bekam dann später eine Rechnungs-Mail. Habe auch Anzeige gegen diese Fa. erstattet, habe alle Daten dafür ausgedruckt. Mal sehen, wie es weitergeht.
LG Bine
so langsam platzt mir auch der kragen. heute kam ein schreiben vom anwalt lauebe&hasenbäumer. es geht ebenfalls um die seite "mega-downloads.net". die mahnungen im vorhinein hatte ich alle ignoriert, weil ich es nicht einsehe für etwas zubezahlen was ich nicht benutzt habe bzw. nutzen werde.
im brief wird mir jetzt mit "kostenintensiven gerichtlichen Maßnahmen" gedroht wenn ich nicht innerhalb der nächsten zwei wochen bezahle.
könnt ihr mir nen rat geben wie ich jetzt weiter verfahre
gruß frederik
Eigentlich lief bei mir bisher alles so wie bei Sandra und weiß auch nicht was ich machen soll. Lieber ignorieren oder direkt beschwerden einreichen? Nach bereits etlichen Anrufen war es mir komischerweise nie möglich irgendwen zu erreichen bei der Kanzlei, beim Inkassounternehmen oder der Firma easy-it-solutions...
eine E-mail wollte ich nicht schreiben, da bisher meine E-mail Adresse nie in einem Schreiben auftauchte und ich diese ungerne den Typen in die Hände reichen möchte.
mach Dir wegen dieser Herren keine Sorgen. Ich mache sie mir auch nicht. Nach 4 Jahren Jurastudium kenn ich mich mit der Materie ja auch schon ein kleis bisschen aus, weshalb ich so dreist war, ein paar kesse Briefe auf Juristen-Deutsch zu dieser ominösen GmbH nach Wien bzw. zu dem Inkassobüro nach Herford zu schicken. Heute bekam ich dann auch Post von den Herrn Laeube und Hasenbäumer. Genauso wie Du werde ich denen nicht zurückschreiben. Wenn die mich noch mal belästigen, könnte ich z.B. mal einen Brief an die Staatsanwaltschaft in Bielefeld aufsetzen und darin zum Ausdruck bringen, dass ich das Handeln dieser Leute nach "§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 StGB" für strafbar halte. Wahrscheinlich wird der Staatsanwalt meine Rechtsauffassung nicht teilen oder aus sonstigen Gründen einen Anfangsverdacht nicht für gegeben erachten.
Aber falls doch, wird ein Ermittlungsverfahren gegen diese Leute eingeleitet und dann bin ich ganz bestimmt der erste, den diese Rechtsanwälte hier in Deutschland auf Zahlung von 96 Euro zuzüglich Mahn- Inkasso und Rechtanwaltskosten verklagen.
Bisher aber hat nämlich easy-IT, BlueByte FZE oder wie auch immer die heißen mögen, in Deutschland noch nie jemanden durch irgendwelche Anwälte verklagen lassen.
Warum wohl? Richtig, weil das rechtlich wie praktisch gesehen ziemlich chancenlos ist.
Die können Dich nämlich nicht irgendwo, sondern nur bei dem für Deinen Wohnsitz örtlich zuständigen Amtsgericht verklagen. Je weiter Du also Hiddenhausen weg wohnst, desto unwahrscheinlicher wird es, dass gerichtlich gegen Dich vorgegangen wird.
Kurze Erklärung, warum:
Zunächst könnte bei "Deinem" Amtsgericht ein Mahnbescheid gegen Dich erwirkt werden. Sobald Du dieses Dokument in den Händen hältst, kannst Du entweder zähneknirschend doch noch zahlen oder aber binnen 14 Tagen (!!!) selbst bzw. durch einen von Dir in Anspruch genommen Rechtsanwalt Widerspruch einlegen. Willst Du Widersprechen, ist bei Zustellung des Mahnbescheides der Zeitpunkt gekommen, wo Du Dir sofort einen Anwalt nehmen müsstest. Ab da wird die Sache dann nämlich brenzlig. Wird Widerspruch eingelegt, kommt es zum Prozess vor "Deinem" Amtsgericht. Davor hat aber bestimmt auch die Klägerseite in Wahrheit mächtig Bammel weil sie im Falle einer Niederlage nämlich nicht nur auf der Sprit-Rechnung ihrer Anwälte für die Anreise, sondern auch auf Deinen Anwaltskosten sitzen bleibt.
Von daher halte ich es schon für ziemlich unwahrscheinlich, dass uns ein gerichtlicher Mahnbescheid ereilt.
Noch kurz zur Schufa:
Die Schufa ist als Aktengesellschaft ein gewinnorientiertes Unternehmen und dürfte als solches bei der Wahl ihrer in- wie ausländischen Vertragspartner nicht allzu wählerisch sein.
Es ist von daher nicht ausgeschlossen, dass zwischen ihr und diesem "Dienstleistungsanbieter" ein Vertrag existiert, womit easy-IT/BlueByte wirklich die Möglichkeit hätte, bei der Schufa zu behaupten, Du hättest Dich vertragswidrig verhalten. Die Schufa würde das dann ungeprüft abspeichern und hättest das, was der Volksmund einen "Schufa-Eintrag" hält.
Dagegen gibt es nur ein wirksames Mittel: Die Schufa-Verbraucher-Selbstauskunft.
Entweder lässt Du Dir die von der Schufa gegen ca. 8 Euro einmalig per Post zuschicken, oder Du beantragst dort gegen ca. 16 Euro ein dauerhaftes Online-Konto bei dem Du immer einsehen kannst, was jedwede Vertragspartner dort so über Dich an Daten abspeichern lassen.
Ich persönlich halte die 16 Euro in einer nahezu gläsernen online-Gesellschaft für dauerhaft gut investiertes Geld und rate daher jedem an, sich Klarheit über seine Daten zu verschaffen.
Ich habe das nach der zweiten von zig Mahnungen durch I.D.S-Inkasso getan und festgestellt, dass in dieser Sache in meinem Fall keine Meldung vorliegt.
Solltest Du feststellen, dass aber in Deinem Fall eine Eintragung besteht, müsstest Du der Forderung zumindest rechtswirksam widersprechen. Dazu besorge Dir bei einer Verbraucherzentrale einen Formularvordruck und schicke ihn per Einschreiben mit Rückschein zu diesen Anwälten und ggf. noch eine Kopie per normaler Post nach Wien.
Eine Kopie behalte für die Schufa. Sobald die wissen, dass der Forderung widersprochen ist, wird ein solcher Eintrag umgehend gelöscht.
Sollte trotz der Tatsache, dass Du schon widersprochen hast, dennoch ein solcher Eintrag existieren, solltest Du eine Strafanzeige wegen Verleumdung in Erwägung ziehen. Zunächst musst Du aber auch das der Schufa mitteilen, damit der unwahre Eintrag entfernt wird.
Das dürfte schon auf Deine bloße Behauptung hin passieren, denn mit
so unschönen Begriffen wie Verleumdung und Kreditgefährdung will die Schufa natürlich nicht in Verbindung gebracht werden. Sie würde easy-IT/BlueByte einen eventuell bestehenden Vertrag natürlich auch sofort fristlos kündigen, weil die nur eine unwidersprochene Forderung als unbeglichen bei ihr hätte melden dürfen.
Hast Du bisher der Forderung aber noch nicht widersprochen, könnte man Dir prinzipiell durch eine Schufa-Meldung Schaden zufügen, ohne von Seiten der Schufa selbst irgendwelchen Ärger fürchten zu müssen.
Auch die Verleumdungsanzeige macht dann wenig Sinn, weil nur jemand, der ausdrücklich von der Nicht-Anerkennung der Forderung in Kenntnis gesetzt wurde, ggf. auch strafrechtlich strenger behandelt wird.
Zudem glauben diese Leute vielleicht, nicht entdeckt zu werden, weil nur weniger als 1% der geschäftsfähigen Personen jederzeit auf ihre bei der Schufa gespeicherten Daten zugreifen können. (Zum Vergleich: Erfasst sind dort wohl die Daten von um die 90% all dieser Personen!)
Auch deswegen noch mal mein Rat: Selbstauskunft einholen und wenn sich da was von easy-IT/BlueByte finden lassen sollte, wie beschrieben aus der Welt schaffen!
Hoffe, Dir und anderen Betroffenen mit diesem doch recht langen Beitrag nicht nur Augenschmerzen bereitet zu haben, sondern vielleicht ein klein wenig geholfen zu haben.
Auch meine Tochter wird seit einiger Zeit mit solchen Forderungen belästigt. Diese kommen auf den großen Haufen als gesammelte Werke.
Hier gibts auch ein vorbereitetes PDF Dokument, welches Ihr euren 'neuen freunden' schicken könnt. erfahrt ihr aber alles auf der seite
viel glück noch und lasst euch sowas nicht gefallen!!!
meine Freundin bekommt diese Schreiben schon ca. seit 2006. Lustig daran ist nur das ich Ihr Ihren ersten eigenen Internet Anschluss erst im Februar 2008 (also vor einigen Wochen) zum Geburtstag geschenkt habe. Wie also soll Ihre (nicht existierende) IP Adresse ermittelt worden sein? Wie bitte soll die Adresse durch den (damals nicht vorhandenen) Internetdienstanbieter ermittelt worden sein? Also das es Betrug ist war mit dem ersten Schreiben schon klar. Aber dank der Rechtschutzversicherung werde ich nun ohne Rücksicht im vollem Rahmen Anzeige erstatten. Ich habe bereits 2 Anwälte kontaktiert, welche sich zusammen setzen wollen und darauf warte ich nun sehnsüchtig. Da dies beides Bekannte von mir sind erhoffe ich mir großes davon.
Ich habe selbst bis mitte letzten jahres solche SChreiben erhalten und fühlte mich dadurch, belästigt, genötigt und betrogen. Für mich ist sowas Rufschädigend.
Ich wünsche euch allen Viel Erfolg und hoffe das man denen auch mal richtig ans Geld will.
Wenn mir also jemand Tipps geben kann oder Infos für mich hat kann er gerne an die von mir, dafür errichtete E-Mail Adresse schreiben. E-Mail :SchwuleAbzocke@web.de
Stefan E.
Habe heute auch das Schreiben aus der Kanzlei Laeube & Hasenbäumer bekommen!
Die fordern von mir bis zum 14.4.2008 127 € zu bezahlen.Das werde ich natürlich nicht tun.Sollten die mich nochmal anschreiben werde ich meinen Anwalt einschalten.Wozu zahlt man denn auch schon für Rechtschutz ? ;-)
Sie meinen das die anhand meienr IP nachvollziehen können das ich mich da angemeldet habe.Das wäre die letzte aussergerichtliche Mahnung !
(was ich auch für die jungs schwer hoffe) *fg*
Vlt. wird unsere Kanzlei den Jungs das Handwerk legen :b
Btw: Es gibt soviele Rechtsanwälte im I-net die sozial versagen.Darunter gehören sicher auch die beiden imaginären Forderer.
mfg
macht euch nicht verückt! Bei mir kam das erste Schreiben vor 2 1/2 Jahren, damals noch vom
I.D.S. Inkassomanagement.
Immer höhere Kosten das erste mal um die 117€ bis zum Schluß(insgesamt 4 Mahnungen) bis zur letzten 147€.Jetzt Laeube&Hasenbäumer 159,44€.Bitte auf KEINEN FALL bezahlen!
Wenn solche Schreiben echt wären, würden sie per Einschreiben zugestellt!
Nochmals, nicht zahlen!
Gruß Michael
uns geht es genau wie Euch, mei neffehat sich nur eine Seite angesehen, und jetzt soll er 130.- Euro zahlen. Hab jetzt ne Weile hier und auch noch woanders nachgelesen, wer das ist, der sein Geld rauszerren will, und habe ihm jetzt geraten, die Zahlung zu verweigern und die Mail´s ab sofort zu ignorieren.
Das kann ich jedem anderen auch nur raten.
Doc Snyder
Beim vorletzten Brief waren es ca 160€, bei dem letzten, von den Anwälten Laeube Hasenbäumer warns auf einmal 127€.
Wir haben eine DVD erhalten und seit da nichts mehr.
Bei einem der Briefe war dann schon gleich ein Überweisungsformular dabei. Bezahlt haben wir denen aber noch nichts. Ich muss aber zugeben,ich bin so langsam immer mehr verunsichert. Scheiß Movietester!!!
Sollen wir uns auch einen Anwalt nehmen? Was macht man am besten,damit das endlich aufhört?
diese nervigen Briefe bekomme ich auch. Mich würde interessieren, ob ein Unterlassungsklage möglich ist bzw. faktisch laufende Verfahren gegen Bluebyte oder auch gegen I.D.S. und diese ganzen Vereine. Denn eigentlich ist mir auch meine Zeit und Energie zu schade, da ständig drauf zu antworten. Oder sollte ich einfach nicht mehr reagieren?
Anspruch genommen. Habe auch mittlerweile 1. Mahnung erhalten aber noch keine Brief der dubiös/ominösen Rechtsanwälte. Darauf lasse ich es gerne ankommen. Werde dann auch den offiziellen Weg über die Rechtsanwaltskammer nehmen und diese um eine Stellungnahme ersuchen, kann mir ein solches Verfahren eher leisten als ein mittelloser Schüler. Falls an Sammelklage Interesse besteht anbei meine E-Mail-Adresse:
markus.fuerbeck@web.de
Ich habe 1 x Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt, mich auf das kostenlose Angebot bezogen und daß ich arglistig getäuscht wurde und somit der Rechnung widerspreche.
Gleichzeitig habe ich an die Form der ausgestellten Rechnung erinnert und daß diese Rechnung seeehr interessant für die Steuerfahnung sein dürfte, aber nicht erklärt wieso (fehlende Geschäftsbücher, fehlender Eintrag ins Handelsregister, fehlende deutsche Steuernummer, schließlich fließt das Geld in Deutschland auf eine Bank! und nicht ausgewiesene MWST (Steuerhinterziehung).
Nach Absenden habe ich die e-mail-Adresse blockiert und gleichzeitig dargelegt, daß es zwecklos ist, mich mit Mahnungen zu bombardieren,die wandern entweder ungeöffnet im Papierkorb oder doch bei der Steuerfahnung und Polizei.
Mal sehen, was passiert. Ich will mich jedenfalls nicht aufregen. Wenn sie mit kostenlosen Anmeldungen werben, dürfen sie im AGB keine versteckten Kosten oder Gebühren verlangen!
Liebe Grüße von einer Betroffenen!
http://wstreaming.zdf.de/zdf/300/080421_detektiv_wis.asx
Nach Rechtsberatung habe ich dem angeblichen Vertrag widersprochen und die Zahlungsverweigerung angekündigt. Ich überlege auch, bei weiterer Belästigung die Firma wegen Nötigung anzuzeigen. Ist das sinnvoll?
Viele Grüße Micha
Klingt wie immer ja alles sehr spannend, aber langsam nervts wirklich. Ist schon mal bei jemandem von Euch Post vom Gericht gekommen bei dieser Geschichte?
Gruß
Mike
Z. Wiandt
Laeube & Hasenbäumer
Rechtsanwälte und Notar
Blue Byte FZE/[mein Nachname]
Kunden-Nr.
175272 vom 26.06.08 Datum 28.10.08
Sehr geehrter Herr Sch...,
wir vertreten die Interessen der Firma Blue Byte FZE. Sie habe über das Internetportal
www.mega-downloads.net die Leistungen unserer Mandantins in Anspruch genommen.
Zum nachweis des Vergtragsschlusses wurden die IP-Adresse,das Einlogg-Datum
und die weiteren Details gespeichert.Unsere Mandantin ist ihren vertraglichen Verpflichtungen
nachgekommen.Das Fällige Entgeld wurde trotz der Mahnungen von ihnen nicht entrichtet.
Als Verzugsschaden sind die Mahnkosten (siehe Gottwald, JR 98,95), Inkassokosten (BGH
24.05.1964 VII 278/64) und Rechtsanwaltkosten (BGH 30,156) erstattunsfähig. Wir
Fordern Sie hiermit letztmalig außergerichtlich auf, den sich aus der Forderungsaufstel-
lung ergebenden Betrag bis spätestens zum
14.11.08
Auf das Konto:Sparkasse Herford Konto Nr.: 134 195 262 Bankleitzahl 494 501 20
Zu überweisen:
Hauptforderung(en) 159,20€
Bisherige Kosten 27,62€
Zinsen bis 14.11.08 2,39€
Forderungsstand 189,21€
RA-Gebühren 46,41€
Ihr Zahlbetrag bis 14.11.08 235,62€
Zuzüglich 0,02 € Zinsen für jeden weiteren Tag nach dem 14.11.08
Nach den fruchlosen Beitreibungsversuchen eines Inkassobüros ist unsere Mandantin
Mit der Geduld am Ende ! Betrachten Sie die Angelegenheit bitte als eilbedürftigt!
Ansonsten wären wir gezwungen, unserer Mandantin zu raten, kostenintensive gericht-
liche Maßnahmen einzuleiten. Sicherlich wäre das Betreiben von Zwangsvollstreckungs-
maßnahmen nicht in Ihrem Interesse
Hochachtungsvoll
G.Laeube
Rechtsanwalt
Konto:Sparkasse Herford Konto Nr.: 134 195 262 Bankleitzahl 494 501 20
Vergütungsberechnung nach RVG
Gegenstandwert: 159,20 €
Geschäftsgebühr §§ 2 Abs. 2, 13, 14 Nr. 2300 VV RVG 1,3 32,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 32,50 €
Post- und Telekommunikationsentgelt Nr. 7002 VV RVG 6,50 €
Zwischensumme netto 39,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 7,41 €
Gesamtbetrag 46,41 €
Ich soll jetzte 235,62 € überweisen,soll ich das machen oder ratet ihr mir davon ab ! Bitte um Dringende Rückmeldung per E-Mail:
w.schwarzkopf@mail.ru
Am Ende des Berichtes hiess es, auch die Kriminalpolizei rate, sämtliche Zahlungsaufforderungen einfach zu ignorieren.
Gruss
Heike
gerichtliche Maßnahmen wegen Movie Scout erlebt ?
Viele Grüße Isa
http://inside-megadownloads.blogspot.com
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