Rechtsanwälte C-S-R mahnen für Gröger MV GmbH & Co. KG den Film Ohne Höschen Vol. 19 ab
Durch unsere Vertragsanwälte konnten wir erfahren, dass zurzeit die Gröger MV GmbH & Co. KG Urheberrechtsverletzungen in
Online-”Tauschbörsen” – das so genannte
– abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk Ohne Höschen Vol. 19.
Vertreten lässt sich die Gröger MV GmbH & Co. KG von der Rechtsanwaltskanzlei C-S-R. Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 650,00 € gefordert.
Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei C-S-R des Rechtsanwalts vorgelegte nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen
Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Internet zu finden sind.
Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die und die
darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.
In einer mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte da…
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