Rechtsänderungen im Arbeits- und Sozialrecht zum 1. Januar 2009, Teil 2

Dieser Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die aus Arbeitgebersicht wichtigen Rechtsänderungen im Arbeits- und Sozialrecht zum 1.1.2009 geben. Teil 2 des Beitrages.

Zum 1. Jaunar 2009 sind einige Neuregelungen im Zusammenhang mit flexiblen Arbeitszeitkonten in Kraft getreten. Diese Neuregelungen können - obwohl das vom Gesetzgeber wohl nicht so beansichtigt war - eine Hilfe in den derzeitigen, wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sein (Stichwort: Beschäftigungssicherung). In verschiedener Hinsicht werden flexible Modelle nun besser handhabbar.

1. Neue Abgrenzung

Mit einer neuen Definition werden nun Langzeitkonten (sog. “Wertguthaben”) deutlich von anderen Zeitkonten (z. B. einfachen Gleitzeitregelungen) abgegrenzt. Langzeitkonten liegen demnach nun vor, sie nicht dem Ausgleich von täglichen Arbeitszeitschwankungen dienen, sondern für das Ansparen von Geld vorrangig für längere Freistellungsphasen (z. B. “Auszeit”, “Sabbatical”) gedacht sind.

2. Nun gilt Entgeltbasis für Langzeitkonten

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Langzeitkonten auf Entgeltbasis geführt werden. Für bereits vorhandene Langzeitkonten ist ein umfassender Bestandsschutz vorhanden. Dieser beinhaltet, dass bislang bereits “in Zeit geführte” Konten fortgeführt werden können. Ausserdem ist es möglich, neue individualrechtliche Vereinbarungen über Wertguthaben auf Zeitbasis abzuschliessen, wenn eine bereits bestehende Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag die “Führung in Zeit” vorsehen. Damit ist gewährleistet, dass Unternehmen nicht mit einem “harten Schnitt” umstellen müssen.

3. Sicherung der Guthaben

Einer bislang im Zusammenhang mit Langzeitkonten bestehenden Unsicherheit hat sich der Gesetzgeber angenommen. Es geht dabei um die Besicherung der Guthaben zugunsten der Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber hat dazu nun geregelt, dass Börsenrisiko stärker zu berücksichtigen ist. Ab dem 1. Januar 2009 darf der Anteil von Aktien- und Aktienfonds bei der Sicherung nur noch höchstens 20 Prozent betragen. Lediglich in Tarifverträgen kann davon abgewichen werden. Eine weitere Ausnahme gilt bei langfristigem Anlagehorizont. Hier ist auch ohne tarifvertragliche Regelung eine höhere Aktienquote zulässig. Flankierend wird eine Werterhaltgarantie für alle Konten ab dem 1. Januar 2009 eingeführt.

4. Insolvenzschutz

Ab dem 1. Januar 2009 gilt ein erhöhter Insolvenzschutz für Langzeitkonten der ein bestimmtes Schutzniveau bieten muss. Arbeitgeber müssen die Wertguthaben künftig durch eine doppelhändige Treuhand (sog. CTA Modell) oder ein gleichwertiges Sicherungsmodell für den Fall der Insolvenz zu schützen. Bestimmte nicht geeignete Sicherungsmodelle wie Patronatserklärungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Um sicherzustellen, dass das nun gesetzlich vorgeschriebene Schutzniveau auch eingehalten wird, wird dieses künftig von der Deutschen Rentenversicherung bei der Betriebsprüfung kontrolliert. St…

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Allgemeine Mitteilungen , Cta Modell Arbeitszeitkonten

Erschienen 21. Januar 2009 auf http://www.schindlerboltze.de/weblog.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Cta Modell Arbeitszeitkonten:

Flexi II: Flexi II

Rechtslupe | 29. Dezember 2008 — Ab dem Jahresbeginn 2009 gelten eine Reihe neuer Regeln für flexible Arbeitszeitkonten: Abgrenzung von Langzeitkonten gegenüb…

Kabinett beschließt besseren Schutz von Arbeitszeitkonten

Reuters | 13. August 2008Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will Arbeitszeitkonten besser vor Unternehmenspleiten schützen. Künftig können Arbeitn…

Flexible Arbeitszeitregelungen Kommentar Bundesregierung 2009: DGB reicht Schutz von Arbeitszeitkonten nicht

Reuters | 13. August 2008Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will Arbeitszeitkonten besser vor Unternehmenspleiten schützen. Künftig sollen Arbeitn…

Insolvenzfeste Absicherung

Vertretbar Weblawg | 24. August 2005 — Wertguthaben aus Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über spätere Freistellungszeiten (bei Fortzahlung des Ent…

Kabinett bringt Neuordnung für Arznei-Markt auf den Weg

Reuters | 29. Juni 2010 — Berlin (Reuters) - Das Bundeskabinett hat eine Neuordnung des Arzneimittelmarktes auf den Weg gebracht, durch das die gesetzlichen…

Beitragssatz Unfallversicherung 2009: Rechtsänderungen im Arbeits- und Sozialrecht zum 1. Januar 2009, Teil 1

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 12. Januar 2009 — Dieser Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die aus Arbeitgebersicht wichtigen Rechtsänderungen im Arbeits- und Sozialrecht …

Arbeitgeberschutzgesetz: Wertguthaben bei der Altersteilzeit

Rechtslupe | 26. Juli 2010 — § 8a Abs. 1 AltTZG aF verpflichtet den Arbeitgeber, Wertguthaben, die aufgrund einer Altersteilzeitvereinbarung aufgebaut werde…

BAG: Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaften – Anrechnung von Nachdienstzeiten

Rechtblog | 31. Mai 2006 — Versorgungsanwartschaften sind nur in Höhe des gesetzlichen Mindestschutzes insolvenzgesichert. Von den gesetzlichen Berechnungsgr…

Arbeitsverträge: Auswirkungen der Rente mit 67

IT-Rechtsinfo | 4. August 2009 — Führt dieses nun unter Berücksichtigung des neuen Renteneintrittsalters dazu, dass der Arbeitsvertrag vorzeitig endet und für die …

ELENA ab 2010 des Arbeitgebers neuer Liebling?

Anwalt bloggt | 22. November 2009 — Das Gesetz über dasVerfahren des elektronischen Entgeltnachweises, kurz ELENA, ist am 2. April 2009 in Kraft getreten und hat f…