Rechtmäßigkeit von Namensnennungen in Online-Artikeln von Zeitungen
Ein Blick in die zeigt, dass es zur
journalistischen Arbeit gehört, Personen im Rahmen der Berichterstattung durch eine zu identifizieren. Hierfür gibt es gewissen rechtliche Vorgaben, die
Journalisten und Verlange beachten müssen.
Nicht selten kommt es zu Überschreitungen dieser rechtlichen Grenzen. Dies wird dann für die Betroffenen umso ärgerlicher, wenn der
entsprechende Artikel noch online abrufbar ist. Denn Verfügbarkeit und Suchmöglichkeiten in den digitalen Archiven führen zu einer
schnelleren und dauerhaften Identifizierung als bei Printerzeugnissen, die oft nur wenige Tage verfügbar sind.
Voraussetzungen der Namensnennung
Das ist in
unserer Verfassung verankert und schützt, so wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, die “Sicherung eines autonomen Bereichs
privater Lebensgestaltung, in dem der Einzelne seine Individualität entwickeln und wahren kann”. Darunter fällt also auch das Recht
auf Darstellung der eigenen Person.
Natürlich wird dieses Grundrecht nicht grenzenlos gewährt und kann beispielsweise durch die Freiheit der Berichterstattung oder der
Meinungsäußerung sowie durch die eingeschränkt werden.
Das führt dazu, dass man bei der Frage nach der Zulässigkeit der Namensnennung stets zwischen diesen Rechten abwägen muss, ob die
Identifizierbarkeit rechtens war oder nicht. Bei dieser Abwägung stehen im Wesentlichen diese beiden Fragen im Raum:
Wird die Privatsphäre durch die Namensnennung beeinträchtigt? Ist die Namensnennung erforderlich für die Berichterstattung?
Der zweite Punkt ist gerade für Online-Archive interessant: Denn wenn der Artikel ursprünglich rechtswidrig war, dann muss auch der
Online-Artikel entfernt oder anonymisiert werden. Denn soweit eine Identifizierbarkeit für den eigentlichen Hintergrund der
Berichterstattung keine Bedeutung hat, liegt darin für den Betroffenen meist eine Rechtsverletzung. Aber auch hier kommt es natürlich
auf den Zusammenhang der Berichterstattung an.
Aber auch ein ursprünglich rechtmäßiger Artikel kann aufgrund seiner zeitlich unbegrenzten Abrufbarkeit irgendwann das
Persönlichkeitsrecht verletzen. Die klassische Fallkonstellation für diesen Bereich ist die permanente Veröffentlichung von
Berichterstattung mit der Identifizierbarkeit von Straftätern. Aufgrund der “fortlaufenden Stigmatisierung” und der damit verbundenen
Gefahr für die Resozialisierung bejahen einige Gerichte in diesen Fällen ein Recht auf Unterlassung der Namensnennung.
Rechtsfolge
Die Folge einer Rechtsverletzung ist ein möglicher Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Online-Archivs aufgrund der
Identifizierbarkeit. Ob den Betroffenen Personen ein solcher Anspruch zusteht, ist stets…
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