Rechtmäßigkeit der Kostendämpfungspauschale in zweiter Instanz bestätigt
am 03.01.2007 von http://info.folkertjanke.de
Die Klagen von mehreren Beamten gegen den Abzug der so genannten Kostendämpfungspauschale von der ihnen zustehenden Beihilfe für Krankheitskosten sind auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg durch Beschlüsse vom 21.12.2006 (Az.: OVG 4 N 108.05 u.a) erfolglos geblieben.
Seit Anfang 2003 wird nach der für Beamte des Landes Berlin geltenden Neufassung des § 44 des Landesbeamtengesetzes von der Beihilfe je Kalenderjahr eine Kostendämpfungspauschale abgezogen. Diese ist nach Besoldungsgruppen gestaffelt und beträgt grundsätzlich zwischen 50 Euro (BesGr A 7 bis A 8) und 770 Euro (BesGr B 8 bis B 11). Für Ruhestandsbeamte beläuft sie sich - von Ausnahmefällen abgesehen - auf jeweils 70 % dieses Betrages. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in erster Instanz die gegen den Abzug der Kostendämpfungspauschale gerichteten Klagen von (Ruhestands-) Beamten abgewiesen (vgl. Presseerklärung 19/2005 vom 19. April 2005).
Die Regelungen über die Kostendämpfungspauschale sind auch nach Auffassung des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts verfassungsgemäß. Sie seien insbesondere mit der Alimentationspflicht und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten vereinbar. Dem Beamten würden keine Risiken aufgebürdet, deren wirtschaftliche Auswirkungen unüberschaubar …
Kostendämpfungspauschale bei Beamten: Es bleibt spannend
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Beamte müssen die Praxisgebühr zahlen
Recht und Alltag / Die Klagen von mehreren Beamten gegen den Einbehalt einer so genannten Praxisgebühr von der Beihilfe sind auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 29.01.2007 (Az.: OVG 4 N 136.06 - u.a.) erfolglos geblieben (ver…
Richtervorlagen zur Kostendämpfungspauschale in der Beihilfeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen unzulässig
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvL 11/02. Siehe auch: Entscheidung vom 27.09.2005…
OVG NRW: Und nochmal zur Kostendämpfungspauschale bei Beamtenbeihilfe
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Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne Erfolg
BVerfG / Pressemitteilung vom 24.10.2007…
Beamter muss Praxisgebühr und Eigenanteil für Medikament tragen
Recht und Alltag / Die von einem Bundesbeamten einbehaltene Praxisgebühr und der Eigenanteil an den Kosten für Medikamente verstoßen jedenfalls dann nicht gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wenn die Belastung weniger als 1% des Jahreseinkommens beträgt.…
