Rechtliche Vorgaben für Bewertungsportale konkretisiert

Bewertungsportale sind ein typisches Beispiel für Internetplattformen, die im Zuge des Web 2.0-Phänomens in verschiedenen Bereichen einen gewissen Aufschwung erleben. imedo.de, MeinProf.de, helpster, SpickMich sind nur einige Beispiele der neuen Anwendungen, die sich naturgemäß in einem besonderen Spannungsfeld bewegen. Je nachdem wie die Bewertungsportale angelegt sind, ist der Ärger mit den Bewerteten allerdings oft bereits vorprogrammiert. Zum einen bieten solche „Social Network“ Plattformen natürlich ein gutes Forum, um sich über Qualitäten der betroffenen Berufsgruppen wie Ärzte, Professoren oder eben Lehrer zu äußern bzw. zu informieren. Andererseits…

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Themen: Datenschutz , Forenbetreiber , Praxistipps , User Generated Content , Foren , Lehrer

Erschienen 7. Dezember 2007 auf http://www.rechtzweinull.de.

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