SONY ./. Mod-Chips
DPMS INFO | 13. April 2007 — Hersteller und allen voran die Verkäufer von sog. Mod-Chips für die Spielekonsole Playstation 1-3 von SONY müssen ab sofort damit …
AUF DPMS INFO hatte ich vor ca. anderthalb Jahren vor den rechtlichen Risiken beim Einsatz von Mod-Chips in SONY Playstations, Nintendo Game Cubes oder Microsoft X-Box gewarnt.
“Ein Modchip ist eine elektronische Schaltung, die dazu dient, den Kopierschutz von Spielkonsolen zu umgehen. Viele Modchips bestehen aus lediglich einem einzigen integrierten Schaltkreis, umgangssprachlich Chip. Die Bezeichnung Modchip ergibt sich aus Mod (kurz für Modifikation) und Chip.” Quelle: Wikipedia
Ich hatte mich damals schon auf den Standpunkt gestellt, dass ein Mod-Chip eine Vorrichtung iSv. § 95a Abs. 3 Nr. 3 UrhG ist, die hauptsächlich dazu entworfen und hergestellt wurde, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern. Ich fragte die Leser von DPMS INFO und mich, welches der Hauptzweck eines Mod-Chips ist, um so festzustellen, ob eine Umgehung des Kopierschutzes beim Einsatz von Mod-Chips bejaht werden kann. Ich darf mich selbst zitieren:
Das Bedürfnis des Besitzers einer Spielekonsole, Sicherheitskopien herzustellen und wiederzugeben, ist gering. Hat er doch die Möglichkeit, gegen eine geringe Schutzgebühr und den Nachweis über die legalen Erwerb des Spiels vom Spielehersteller einen neuen Datenträger zu erhalten.
Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 14. Oktober 2009 – AZ: 21 O 22196/08 – die Anwendbarkeit von § 95a UrhG zugunsten von Nintendo DS bejaht. Leider stehen mir augenblicklich die beiden folgenden Leitsätze der Entscheidung zur Verfügung. Sobald uns die Entscheidung im Volltext vorliegt, werden wir diese veröffentlichen und ggf. detailliert kommentieren.
1. Ein proprietäres Format eines Datenträgers (Nintendo DS Karte) ist eine technische Schutzmaßnahme im Sinne von § 95a UrhG.
2. Der Begriff der “technischen Maßnahme” ist im weitesten Sinne zu verstehen und umfaßt alle technischen Maßnahmen, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, Nutzungsmöglic…
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. Oktober 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
DPMS INFO | 13. April 2007 — Hersteller und allen voran die Verkäufer von sog. Mod-Chips für die Spielekonsole Playstation 1-3 von SONY müssen ab sofort damit …
BERLIN BLAWG | 3. März 2011 — Illegal ist der Einsatz von Modchips, weil ein ModChip eine Vorrichtung iSv. § 95a Abs. 3 Nr. 3 UrhG ist, die hauptsächlich dazu e…
Dr. Behrmann & Härtel | 23. Oktober 2009 — Das Landgericht München I hat am 14. Oktober 2009 (21 O 22196/08) über § 95a UrhG und den Nintendo DS entschieden. 1. Ein p…
Onlinespielerecht | 25. Oktober 2009 — Ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk kopiergeschützt, darf dieser Kopierschutz nicht umgangen werden. Die ausnahmsweise zu…
Dr. Bücker Newsfeed | 19. Juni 2008 — In einem richtungsweisenden Urteil hat der UK Court of Appeal (criminal division) durch Richter Jacobs am 11.06. 2008 entschieden,…
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BERLIN BLAWG | 27. Oktober 2009 — Diese Woche war der Auftakt in Sachen Anklage gegen Marwa vor dem Landgericht (LG) Dresden. Das LG Dresden führt den Prozeß geg…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 24. Oktober 2009 — Schluss mit lustig, wird sich Nintendo gedacht haben. Dies nachdem ganze Kohorten von Herstellern ganz ungeniert Module feilb…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 7. Dezember 2010 — OLG München, Urteil vom 21.01.2010, Az. 6 U 3223/09 § 95a Abs. 2 UrhG Das OLG München hat entschieden, dass die Abmessung…
BERLIN BLAWG | 15. Dezember 2009 — Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat mit Urteil vom 11. März 2009 – 5 U 35/08 – entschieden, dass ein Wettbewerbsverein na…
Hersteller und allen voran die Verkäufer von sog. Mod-Chips für die Spielekonsole Playstation 1-3 von SONY müssen ab sofort damit rechnen, vom japanischen SONY-Konzern abgemahnt zu werden. “Ein Modchip ist eine elektronische Schaltung, die dazu dient, den Kopierschutz von Spielkonsolen zu umgehen. Viele Modchips bestehen aus lediglich einem einzigen integrierten