Rechtliche Probleme bei der Sedcard?
am 07.05.2008 von Prof. Dr. jur. Dieter Nennen
Der Fotograf ist regelmäßig Urheber der von ihm gefertigten Bilder. Diese Rechte kann er nicht übertragen, er räumt aber dem Besteller der Fotos Nutzungsrechte ein. Ohne ausdrückliche Bezeichnung der Rechte gilt dies allerdings nur für nahe liegende Nutzungen, also solche, die geradezu „auf der Hand liegen“. Welche Nutzungen sind ohne weiteres zulässig?
„nicht zu gewerblichen Zwecken“
Wer ein Porträtfoto in Auftrag gibt, darf dieses unentgeltlich und zu privaten Zwecken verbreiten z. B. als Erinnerungsgeschenk an den Verwandten- und Freundeskreis aus Anlass einer Familienfeier. Die unentgeltliche Verbreitung darf allerdings – so das Gesetz – „nicht zu gewerblichen Zwecken“ vorgenommen werden. Hierunter fällt jede Verbreitung, die unmittelbar oder mittelbar einen Vorteil für die Erwerbsquelle zu erzielen bezweckt. Der Fotograf muss also zustimmen bei Verwendung der Bilder auf unentgeltlich verteilten Infomappen, Autogrammkarten, auf Sedcards und in Modelbooks.
Kein „Ins-Netz-Stellen“
Auch die Nutzung der Fotos im Netz, etwa im Rahmen einer Online-Präsentation einer Modelagentur, ist ohne Zustimmung des Fotografen unzulässig. Bei dieser sog. öffentlichen Zugänglichmachung handelt es sich, auch heutzutage noch, um eine Verwertungsform, mit der sich der Fotograf einverstanden erklären muss. Das Gesetz schützt den Rechteinhaber – im Zweifel verbleiben die Rechte bei ihm.
Nutzungen einzeln ausdrücklich festlegen, am besten schriftlich
Um solche Zweifel zu vermeiden, sollte man die geplanten Verwendungen einzeln ausdrücklich bezeichnen und vom Fotografen schriftlich bestätigen lassen. Also z. B., dass „die Fotos (ggf. nach Bearbeitung) auch genutzt werden zur Präsentation als Model/Schauspieler, etwa auf Sedcards ..., sowie im Internet, etwa in einer Online-Model-Kartei einer Agentur ...“.
Haben Model oder Schauspieler die entsprechenden Nutzungsrechte nicht beim Fotografen …
Porträtfotos dürfen ohne Vereinbarung nicht auf der Website präsentiert werden
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Kaum ein Webauftritt ohne Porträt der Geschäftsführung, der Agenturinhaber oder des Selbstständigen. Auch Mitarbeiter zeigen sich häufig als Ansprechpartner mit Bild, und das nicht nur im Bereich der (Beratungs-) Dienstleistungen. Ein Foto unter…
Urheberrechtlicher Schutz von Aktfotos
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Nachdem das Landgericht Köln (Urteil vom 20.12.2006, Az.: 28 O 468/06) bereits zu der Nutzung von Bewerbungsfotos auf Internetseiten entschieden hat, dass eine derartige Veröffentlichung nicht ohne eine ausdrückliche Vereinbarung mit…
Keine Veröffentlichung von Casting-Aufnahmen ohne Zustimmung des Schauspielers
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Das Casting dient der Rollenauswahl von Schauspielern und anderen Künstlern in der Vorproduktion vom Filmaufnahmen und anderen Inszenierungen. Es ist das Vorsprechen, Vorsingen, Vortanzen oder Vorführen des Könnens vor dem Regisseur oder Produzent…
Gutachterbild darf nicht selbstverständlich in PKW-Verkaufsbörse übernommen werden
Recht Medial / Was viele Verbraucher nicht wissen ist, dass noch lange nicht alle Rechte von einem Fotografen erworben werden, nur weil man diesen für das Erstellen der Bilder bereits bezahlt hat. Dies kann nicht nur bei persönlichen Fotos ein Problem werden, wen…
Fotorecht Spezial Teil 4: Urheberpersönlichkeitsrecht und Schranken
Law-Blog / Teil 3: Inhaber und Inhalt der Rechte gibt es hier. 2.1.5.2 Urheberpersönlichkeitsrecht Das Urheberrecht besteht aus viel mehr also nur Vorschriften und Berechtigungen zu Verwertung. Jeder Fotograf weiß, dass ein gelungenes Bild, in dessen Erste…
Portrait-Fotos im Internet
kielanwalt.de / [Beitrag in COMPUTER-FACHWISSEN - Fachzeitschrift für Betriebs- und Personalräte zu EDV-Einsatz, Mitbestimmung und Datenschutz - Oktober 2004] Jan A. Strunk IKT-Rechtsprechung: OLG Köln, Urteil vom 19.12.2003 Nicht allein der Abgebildete muss vor…
BGH: Archivfotos - Übernimmt ein Verlag von einem Fotografen zugesandte Fotos in sein Archiv, folgt daraus auch dann noch nicht, dass die Parteien einen Kaufvertrag geschlossen und das Eigentum an den Abzügen übertragen haben, wenn eine Archiv
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Übernimmt ein Verlag von einem Fotografen zugesandte Fotos in sein Archiv, folgt daraus ohne besondere Anhaltspunkte nicht, dass die Parteien einen Kaufvertrag geschlossen und das Eigentum an den Abzügen übertragen haben, auch wenn die Zah…
Rechtliche Hinweise zum Umgang mit fremden Fotos, Grafiken und Texten
kielanwalt.de / In einem u.a. bei “N24 - Recht&Rat” veröffentlichten Beitrag gibt Rechtsanwalt Strunk Hinweise zum rechtlich einwandfreien Umgang mit Werken Dritter (nicht nur) im Büro-Umfeld: Vorsicht bei der Verwendung fremder Inhalte aus dem I…
