Rechtliche Grundlage des Verkaufs von Weißer Ware im Internet: 92/75/EWG
am 17.11.2007 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Grundlage für die Kennzeichnungs-, Etikettierungs- und Informationspflichten rund um den Verkauf, die Vermietung und den Ratenkauf von Haushaltsgeräten ist die Richtlinie 92 / 75 / EWG.
Ziel der Richtlinie
Ziel der Richtlinie ist die europaweite Harmonisierung der Veröffentlichung - insbesondere mittels Etiketten und Produktinformationen (sog. Datenblättern) - von Angaben über den Energieverbrauch und den Verbrauch an anderen wichtigen Ressourcen (wie Wasser, Chemikalien oder jede andere Ressource, die das betreffende Gerät bei Normalbetrieb verbraucht) sowie von zusätzlichen Angaben über bestimmte Arten von Haushaltsgeräten, damit die Verbraucher energiesparende Geräte wählen können.
Anwendungsbereich
Von den einschlägigen europäischen Richtlinien erfasst ist der Verkauf, die Vermietung und das Anbieten zum Ratenkauf der folgenden Geräte:
- Kühl- und Gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte
- Waschmaschinen und Wäschetrockner sowie entsprechende Kombinationsgeräte
- Geschirrspüler
- Backöfen
- Lichtquellen
- Klimageräte
- Warmwasserbereiter und Warmwasserspeichergeräte
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Weitere Haushaltsgeräte können in diese Liste aufgenommen werden. Bei Gebrauchtgeräten ist die Etikettierung bzw. die Bereitstellung von Datenblättern – wie sie diese Richtlinie vorsieht – nicht verpflichtend.
Allgemeiner Umfang der Informationen
Die Verbraucher müssen in Form von Datenblättern und Etiketten über den Verbrauch und die Energieeffizienz der Haushaltsgeräte informiert werden. Was darin enthalten sein muss, wird durch die einzelnen Durchführungsrichtlinien, die gemäß Artikel 9 dieser Richtlinie (92 / 75 / EWG) erlassen werden, geregelt.
Zudem muss der Lieferant der Haushaltsgeräte eine ausreichende technische Dokumentation erstellen, anhand derer die Richtigkeit der Angaben auf dem Etikett und dem Datenblatt überprüft …
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