Rechtliche Fallstricke im Email-Marketing
Dieser Beitrag entspricht meinem beim Hannover. Statt theoretischer Erklärungen, zeige ich am
praktischen Beispiel eines Newsletters, worauf man beim Email-Marketing rechtlich achten muss. Diese Erkenntnisse können auch auf
andere Arten von Email-Marketing angewendet werden, zu denen wir gleich kommen.
Ich verzichte bewusst auf Paragraphen und Gesetze und schreibe praxisnah mit der eigenen Erfahrung als langjähriger Verfasser von
Newsletter. Gesetzesangaben, Urteile und vertiefende Erklärungen finden sich hinter den vielen Links im Text.
Und weil der Beitrag sehr ausführlich ist, gibt es am Ende kurze Checklisten.
1. Was ist Online-Marketing ?
Vom Email-Marketing spricht man, wenn per geworben wird.
Der Begriff “Werbung” wird in diesem Zusammenhang sehr weit als jede Maßnahme, die der Förderung des Unternehmens dient ausgelegt.
Bei einem wird wohl jeder von sprechen. Aber auch eine Pressemitteilung, in der das
eigene Unternehmen vorgestellt wird, ist regelmäßig Werbung. Ebenso wie eine persönliche Anfrage eines Banneranbieters bei einem
Homepagebetreiber. Auch wenn man einen Service wie E-Cards anbietet oder Produktempfehlungen von verschicken lässt wird es sich dabei oft um Werbung handeln. Sei es, weil den Emails
Werbehinweise beiliegen oder die E-Cards z.B. die Produkte abbilden.
Leider gibt es hier keine eindeutige und klare Rechtsprechung, so dass man im Zweifel von Werbung ausgehen sollte.
Ferner sollte man daran denken, dass nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen vor ungewollter Werbung geschützt sind.
2. Warum sollte man diesen Beitrag lesen?
Es ist wohl jedem klar, dass er für die Werbung, die er selbst verschickt rechtlich einstehen muss. Weniger klar ist, dass
Werbeagenturen, Werbeschaffende oder
gegenüber ihren Kunden für Rechtsfehler haften.
Wenn eine Werbeagentur eine virale Kampagne im Netz durchführt, steht sie dafür gerade, dass diese gegen keine Gesetze verstößt.
Wenn ein Webdesigner ein Newsletterskript für seinen Kunden erstellt, muss er auf die rechtlichen Anforderungen achten. Und nicht nur
das, seine vertraglichen Fürsorgepflichten beinhalten im Zweifel auch, dass er dem Kunden erklärt wie das Newsletterscript rechtsgemäß
zu nutzen ist.
Diese Pflichten können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen im Vertrag mit dem Kunden ausgeschlossen werden.
3. - Das Wichtigste beim
Online-Marketing
Die ausdrückliche Einwilligung ist das A und O des Emailmarketings. Nur wer es “schwarz auf weiß” bestätigt bekommt, dass der
Empfänger mit der Werbung einverstanden ist, kann beruhigt Email-Marketing betreiben. An die Einwilligung werden jedoch hohe
Anforderungen gestellt, zu denen ich gleich …
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