Rechtliche Bewertung der Sache Euroweb vs. Nerdcore - Domain wurde gepfändet

Die Auseinandersetzung zwischen der Firma Euroweb und dem bekannten Blogger Rene Walter bewegt heute grosse Teile des deutschen Internets (siehe auch die gute Zusammenfassung der Ereignisse bei netzpolitik.org). Offensichtlich hatte die Firma Euroweb den Betreiber des Blog nerdcore.de, Rene Walter, vor einiger Zeit wegen vermeintlich rufschädigender Äußerungen abgemahnt. Nachdem dieser nicht reagiert hatte, ist Euroweb wohl gerichtlich gegen Rene Walter vorgegangen und hat sich - wenn die vorliegenden Informationen richtig sind - vor Gericht auch durchgesetzt. Auf Grundlage dieser Gerichtsentscheidung ist seitens Euroweb nun die Pfändung der Domain betrieben worden, was dazu geführt hat, dass als Domaininhaber seit gestern der Geschäftsführer von Euroweb als Domaininhaber bei der Registrierungsstelle DENIC verzeichnet und das Blog offline ist. Auch wenn die Hintergründe noch nicht vollkommen klar sind, handelt es sich bei der Pfändung einer Domain und der sich anschließenden Verwertung derselben um keinen ganz ungewöhnlichen Vorgang. Auch wenn sich die Firma Euroweb mit der Pfändung der Domain im Hinblick auf ihr Image sicher keinen Gefallen getan hat und ein interneterfahrener Rechtsanwalt, der das Blog von Rene Walter kennt, wohl eher nicht zu einer entsprechenden Maßnahme geraten hätte, ist aus rechtlicher Sicht zunächst einmal festzustellen, dass eine Domain natürlich ein Vermögensgegenstand wie jeder andere ist. Wenn also gerichtlich festgestellte Ansprüche nach der insoweit notwendigen Aufforderung nicht entsprechend erfüllt werden, besteht - wie der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 05.07.05, Az.: VII ZB 5/05) schon im Jahr 2005 festgestellt hat, die Möglichkeit eine Domain des Anspruchgegners zu pfänden. Auch wenn die Firma Euroweb bzw. deren Schwestergesellschaft Viscomp, gegen die ich auch schon erfolgreich prozessiert habe, im Internet aus durchaus nachhvollziehbaren Gründen in zweifelhaftem Licht steht, kann derzeit mangels hinreichender Informationen nicht beurteilt werden, ob die Ansprüche von Euroweb - die dem ursprünglichen Urteil, das offensichtlich gegen Rene Walter ergangen ist, zugrundelagen - berechtigt waren. Wenn aber - wovon im vorliegenden Fall ausgegangen werden muss - entsprechende Unterlassungs- oder auch Zahlungsansprüche festgeste…

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Themen: Web 2.0 , Praxistipps , Euroweb
Rechtsgebiet: Onlinerecht

Erschienen 18. Januar 2011 auf http://www.rechtzweinull.de.

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