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Rechtliche Aspekte der neuen GPLv3

am 10.01.2008 von SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte

Nach auf den Monat genau 16 Jahren seit Erstellung und Wirksamwerden der GNU General Public Licence - Version 2 (GPLv2) ist zum 29. Juni 2007 nach einem langen Diskussionsprozess die neue endgültige Version der GPLv3 erstellt worden.
Eine neue GPL-Version war zwischenzeitlich aufgrund der technischen und rechtlichen Entwicklungen notwendig geworden. Wenig überraschend beschäftigt sich die neue GPL deshalb auch mit Fragen von Digital Rights Management (DRM), mit Software-Patenten und neuen Nutzungsformen von Software, insbesondere mit Software as a Service (SaaS).
Eine neue Version der GPL bedeutet aber nicht, dass deshalb automatisch die GPLv2 - ähnlich wie ein Gesetz - außer Kraft tritt bzw. unter der GPLv2 lizenzierte Programme automatisch der GPLv3 unterfallen. Vielmehr bestehen die zwei Lizenzen nebeneinander. Software, die unter „GPL version 2 only” lizenziert wurde (z. B. bestimmte Teile von Linux) bleiben weiterhin unter der GPLv2 lizenziert. Der Lizenzgeber kann also entscheiden, ob er seine Software unter v2 oder v3 freigibt. Steht eine Software bspw. unter der Bedingung „GPLv2 …

GPLv3 - Neue Nutzungsformen von Software wie z. B. Application Service Providing (ASP) und Software as a Service (SaaS)

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Neu geregelt wurde das Verhältnis der GPL zur Affero General Public Licence, welche speziell auf Dienste wie Software as a Service zugeschnitten ist. Die GPL ist und war auf ASP und SaaS nicht anwendbar, da der Anwender keine Kopie der Software …

GPLv3 - Neue Nutzungsformen von Software wie z. B. Application Service Providing (ASP) und Software as a Service (SaaS)

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19 Minuten über Rechtliche Aspekte von Open Source-Software, insbesondere die neue GPLv3

arbeitsrechtblog / Am 19.11.2007 um 19 Uhr informiert Rechtsanwalt Thomas Steinle, LL.M. (legal informatics), in 19 Minuten über rechtliche Aspekte von Open Source-Software, insbesondere die neue GPLv3. Charakteristisch für Open Source Software ist die Möglichkeit d…

19.11.2007: Rechtliche Aspekte von Open Source-Software, insbesondere die neue GPLv3

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Charakteristisch für Open Source Software ist die Möglichkeit des freien Kopierens, des Bearbeitens, Untersuchens und Verbreitens der Software und des Quelltextes. Dies bedeutet aber nicht, dass Open Source Software frei von Rechten ist. Vi…

Erster Entwurf für eine neue Version der GPL

BERLIN BLAWG / Die Free Software Foundation (FSF) hat einen ersten Entwurf für eine Neufassung der am häufigsten genutzten Open-Source-Lizenz Gnu Public License (GPL) erarbeitet und auf einer eigenen Homepage veröffentlicht. Die neue Version der GPL soll die rec…

GPLv3 - Digital Rights Management Systeme (DRM)

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / In dem knapp 1 1/2-jährigen Diskussionsprozess um die neue GPLv3 war das Thema DRM immer wieder ein Reizthema. In einem Entwurf war sogar von DRM als „Digital Restrictions Management” die Rede. Ferner hieß es in einem Entwurf der ne…

GPLv3 - Softwarepatente

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Nächstes Reizthema bei der Diskussion um die neue GPL war das Thema Softwarepatente. Während in ursprünglichen Entwürfen noch generell Kritik an Softwarepatenten geäußert wurde, beschränkt sich die Kritik in der Pr&…

GPLv3 - Verhältnis zu anderen Open Source-Lizenzen

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Zu Problemen führten bisher immer wieder Fälle der Kombination von GPL-Software mit Software unter anderen Open Source-Lizenzen, da die GPL mit anderen Open Source-Lizenzen oftmals nicht kompatibel war, insbesondere wenn diese Lizenzen dem…

GPLv3 - der erste Entwurf

advobLAWg / Das im September letzten Jahres gestartete Projekt zur Diskussion der GPL hat den ersten Entwurf der neuen Version 3 der GNU General Public License (GPL) fertig gestellt. Auf einer eigenen GPLv3-Seite bietet die Free Software Foundation (FSF) jetzt a…

Kostenlose RVG-Gebührensoftware in neuer Version

arbeitsrechtblog / rvg - Der Helfer für die Erstellung anwaltlicher Kostennoten Bekanntlich ist seit 1.7.2004 das RVG in Kraft. Zum 1.7.2006 treten nun verschiedene RVG-Änderungen in Kraft. Daher gibt es ab dem 17.6.2006 eine neue Version der Software.Zur Förderung…

Kostenlose RVG-Gebührensoftware

Handakte WebLAWg / Bekanntlich ist seit 1.7.2004 das RVG in Kraft. Zum 1.7.2006 treten nun verschiedene RVG-Änderungen in Kraft. Daher gibt es ab dem 17.6.2006 eine neue Version der Software. Zur Förderung kleinerer Anwaltskanzleien stelle ich die Software kostenlos…

Die „Einarbeitung” von Open Source-Software in eigene Software

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Welche Konsequenzen eine Veränderung bzw. Bearbeitung von Open Source-Software hat, wurde bereits in früheren Beiträgen erläutert. Bei „Copyleft”-Lizenzen wie z.B. der GPL hat dies zur Folge, daß die neu geschaffene S…

Open Source-Softwarelizenzen und Freeware-Lizenzen

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Daß Freie Software (Definition der Free Software Foundation – FSF) oder Open Source-Software (Definition der Open Source Initiative – OSI) nicht mit dem Begriff/Lizenzmodell „Freeware“ zu verwechseln ist, hat sich inzwischen weitgehend h…

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