Rechtfertigung der Linksetzung
am 10.04.2005 von http://log.handakte.de/Der Heise Zeitschriften Verlag mit seinem Web-Angebot, in dem diese kleine Wochenschau erscheint, kann sich zur *Rechtfertigung der Linksetzung* nicht auf die Pressefreiheit durch Art. 5 des GG berufen. Diese finde in den entsprechenden Vorschriften des Urheberrechts eine wirksame Einschränkung und müsse im vorliegenden Fall gegenüber den Eigentumsinteressen der Musikindustrie …
Wochenrückblick: Callactive, Musikindustrie, Pressefreiheit
Telemedicus / +++ Niggemeier und Call-In-TV.de kassieren Einstweilige Verfügung von Callactive +++ ProSieben/Sat.1 will Produktionssparte abschieben +++ 5000 Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung +++ Neues Social Network: Alptraum für Musi…
Linksetzung: Heise-Verlag ./. Musikindustrie
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Wie die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) in einer aktuellen Mitteilung erklärt, hat sie den Heise-Verlag wegen einer Verletzung des § 95 a UrhG abmahnen lassen.Seit der Urheberrechtsreform, die zum 13.09.2003 in Kraft ge…
Abmahnungen wegen Verlinkung
auchRecht.de / Nachdem Teile der deutschen Musikindustrie dem Heise Verlag durch das Landgericht München I zwar nicht die Berichterstattung, wohl aber das Setzen eines Links auf eine Seite mit dem Angebot einer Anti-Kopierschutzsoftware verbieten konnten, geht der…
LG München: Linksetzung auf illegale Kopiersoftware, Teil 2
DPMS INFO / DPMS INFO berichtete, wie viele andere Blagws auch, über das einstweilige Rechtschutzverfahren von acht Unternehmen der Musikindustrie gegen den Heise Verlag. Dem Heise Verlag liegen nun die Urteilsgründe vor und es werden derweil die Erfolgsaussic…
Heise versus Musikindustrie
muepe.de | weblog peter müller / Der Heise Zeitschriften Verlag hat eine Informationsseite zum laufenden Verfahren online gestellt. Dort ist u.a. die Begründung der Verfassungsbeschwerde im vollen Wortlaut nachzulesen.…
LG München: Linksetzung auf illegale Kopiersoftware (Andere Ansicht)
DPMS INFO / Juris berichtet: Das Urteil des LG München im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen den Heise Verlag untersagt dem Verlag das Setzen eines Links zu einem Hersteller/Vertrieb von Software, die geeignet ist, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen. Die…
