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Rechtfertigung der Linksetzung

am 10.04.2005 von http://log.handakte.de/

Der Heise Zeitschriften Verlag mit seinem Web-Angebot, in dem diese kleine Wochenschau erscheint, kann sich zur *Rechtfertigung der Linksetzung* nicht auf die Pressefreiheit durch Art. 5 des GG berufen. Diese finde in den entsprechenden Vorschriften des Urheberrechts eine wirksame Einschränkung und müsse im vorliegenden Fall gegenüber den Eigentumsinteressen der Musikindustrie …

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Abmahnungen wegen Verlinkung

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LG München: Linksetzung auf illegale Kopiersoftware (Andere Ansicht)

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