Flugausfall wegen Vulkanasche - das sind Ihre Rechte
Kanzlei Potthast Rechtsanwälte | 21. April 2010 — In weiten Teilen Europas bestehen derzeit Luftraumsperrungen wegen des isländischen Vulkanausbruchs. Dieser Bericht informier…
Der Vulkanausbruch in Island hat in großen Teilen Europas zu Luftraumsperrungen geführt. Das Bundesministerium der Justiz informiert Flugpassagiere über ihre Rechte bei Flugausfällen wegen Vulkanasche:
Die Rechte von Flugpassagieren bei Flugausfällen sind in der Fluggastrechte-Verordnung der EU (Nr. 261/2004) geregelt; bei Pauschalreisen sind daneben auch die reiserechtlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 651a ff.) zu beachten.
1) Anwendungsbereich der Fluggastrechte-VerordnungDie Fluggastrechte-Verordnung findet Anwendung, wenn der Flug von einer deutschen Fluggesellschaft oder einer Fluggesellschaft eines anderen EU-Staates durchgeführt wird. Hat die Fluggesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU, gilt die Fluggastrechte-Verordnung immer dann, wenn sich der Abflugort innerhalb der EU befindet.
Beispiel: Bei einem Direktflug von Istanbul nach Frankfurt am Main mit Lufthansa ist die Fluggastrechte-Verordnung anwendbar, ebenso wenn der Flug mit Alitalia über Mailand erfolgt. Wird der Flug dagegen mit Turkish Airlines durchgeführt, ist die Verordnung nicht anwendbar.
2) Flugausfall bei “Nur-Flug”Hat der Flugpassagier keine Pauschalreise gebucht, sondern das Flugticket einzeln erworben, so ist sein Ansprechpartner die Fluggesellschaft, die den Flug ausführt.
Bei einem Flugausfall aufgrund der Luftraumsperrung wegen Vulkanasche hat der Fluggast die Wahl, ob er von der ausführenden Fluggesellschaft den Flugpreis zurückerstattet haben möchte oder ob er eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug wünscht (sog. “anderweitige Beförderung”).
Beispiel: Sitzt ein Fluggast nach einer Geschäftsreise am Berliner Flughafen “fest”, weil sein Flug nach München aufgrund des Vulkanausbruchs gestrichen wurde, so kann er wählen, ob er den Flugpreis zurückverlangt, um sodann beispielsweise mit der Bahn zurückzufahren, oder ob er sich auf den nächstmöglichen Rückflug umbuchen lässt.
Daneben hat der Fluggast Anspruch auf folgende sog. “Betreuungsleistungen”: Verpflegung, zwei kostenlose Telefonate (bzw. Telefaxe oder E-Mails) sowie, falls notwendig, auch eine Hotelunterbringung. Im Fall einer notwendigen Hotelunterbringung ist die Fluggesellschaft auch für den Transfer vom Flughafen zum Hotel verantwortlich.
Beispiel: Wird ein Flug von Berlin nach Paris aufgrund der Aschewolke annulliert und nimmt der Fluggast das Angebot der Fluggesellschaft an, auf einen Flug am folgenden Tag umzubuchen, kann der Fluggast für die Wartezeit Verpflegung und eine Hotelübernachtung samt Transfer verlangen.
Ein Anspruch auf eine zusätzliche Ausgleichszahlung, der einem Flugpassagier im Allgemeinen bei einer Annullierung zustehen würde, besteht nicht, da die Luftraumsperrung wegen Vulkanasche einen sog. “außergewöhnlichen Umstand” darstellt, für den die Fluggesellschaft nicht verantwortlich ist.
…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. April 2010 auf http://www.sokolowski.org/.
Kanzlei Potthast Rechtsanwälte | 21. April 2010 — In weiten Teilen Europas bestehen derzeit Luftraumsperrungen wegen des isländischen Vulkanausbruchs. Dieser Bericht informier…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 17. Mai 2008 — Wird ein Linienflug aufgrund außergewöhnlicher Umstände (hier: Nebel) annulliert und verzögert sich die Rückkehr des Fluggasts aus…
Recht für Verbraucher | 14. April 2010 — Passagierrechte bei einem Piloten-Streik Bei Flugverspätungen oder gar Annullierungen stehen den Passagieren besondere Ansp…
Rechtsanwalt München | 25. Mai 2011 — Aschewolke und Flugausfälle- Ihre Rechte als Flugpassier Grundsätzlich sind die Rechte von Flugpassieren in der EU-Fluggastre…
Recht für Verbraucher | 16. April 2010 — Vulkanasche lähmt Flugverkehr in Deutschland und Europa - Rechte der Verbraucher Der Vulkanausbruch in Island stürzt den Flugverke…
Conle§i | 25. Mai 2011 — Shakespeare sagte: Nicht jede Wolke erzeugt ein Gewitter. Die momentan bestehende Aschewolke erzeugt auch kein Gewitter, allerdin…
Blickpunkt Recht & Steuern | 3. April 2008 — Wird ein Linienflug aufgrund außergewöhnlicher Umstände, im jetzt vom Oberlandesgericht Koblenz entschiedenen Fall wegen Nebels…
Recht für Verbraucher | 5. Mai 2010 — Der Flugverkehr in Griechenland liegt lahm, Bahn-, Fähr- und Nahverkehr wollen streiken. Griechenland-Urlauber sollten sich d…
Recht für Verbraucher | 2. Februar 2011 — Reisen nach Ägypten trotz Unruhen? Urlauber, die in den beginnenden Winterferien eine Reise nach Ägypten geplant haben, we…
Kanzlei Potthast Rechtsanwälte | 8. August 2011 — Droht ein Streik der Fluglotsen, fragen sich viele Reisende, welche Ansprüche ihnen zustehen, wenn sie aufgrund dieses Streikes…
Hier finden Sie Neuigkeiten aus Presse und Gesetzgebung aktuell.
Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Bundesministeriums der Justiz