Recht am eigenen Bild: “Beiwerk”
Datenschutzbeauftragter Online | 31. März 2009 — Aufgrund einer interessanten Twitter-Diskussion zum Thema ist mir aufgefallen, dass man kaum Informationen zum “Beiwerk” findet…
Im KunstUrhG ist das Recht am eigenen Bild festgelegt. Im §23 KunstUrhG findet man hierzu Ausnahmen, eine der wohl bekanntesten für den Normalsterblichen (Nicht-Prominenten) ist dabei die Nr.2: Keine Probleme bereiten
“Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen”.
Doch wann ist man nun Beiwerk? Zufällig hatte ich eine Entscheidung des OLG Oldenburg (13 U 72/88) dazu im Kopf, die ich auf Twitter schwer präsentieren kann. Hier findet sich eine brauchbare Definition, wann eine Person ein “Beiwerk” ist:
Voraussetzung hierfür wäre, daß nach dem Gesamteindruck der Veröffentlichung die Landschaft der den Gesamtcharakter des Bildes prägende Abbildungsgegenstand ist und die auf dem Bild erkennbaren Personen derart untergeordnetes vorheriger Beiwerk darstellen, daß sie auch entfallen könnten, ohne daß Inhalt und Charakter des Bildes sich veränderten (vgl. Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 3. Aufl., Rdnr. 8.18).
[Ausführungen mit Bezug auf den Sachverhalt] Hiervon kann keine Rede sein. Groß im Vordergrund des beanstandeten Bildes sind links die jeweils nur mit einem Badeslip bekleidete Kl. und deren Freundin, rechts ein sich umarmendes Pärchen abgebildet. Diese Personen bilden den beherrschenden Blickfang des Bildes, hinter dem die als Hintergrund abgebildete Strandszene als lediglich dekorative Kulisse zurücktritt.
Man merkt: Es reicht nicht, dass da irgendwo eine Landschaft ist, auch wenn diese – wie in diesem Fall – eine typische Aufnahme darstellt. Es kommt auf den Einzeleindruck an, dessen Charakter sich durch “hinwegdenken” der Personen in keinster Weise verändern darf. Das aber wird schwierig sein, das Strandbeispiel ist hier in der Tat ein gutes das man sich merken sollte, da man im Regelfall “aus dem Bauch heraus” sicherlich anders entschieden hätte.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist übr…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Juli 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.
Datenschutzbeauftragter Online | 31. März 2009 — Aufgrund einer interessanten Twitter-Diskussion zum Thema ist mir aufgefallen, dass man kaum Informationen zum “Beiwerk” findet…
Presserecht aktuell | 2. September 2009 — In dem dritten Teil der Aufsatserie “Das Recht am eigenem Bild” geht um die Frage, wann Personenaufnahmen auch ohne Einwillig…
Law-Blog | 6. Februar 2006 — Im vorigen Teil ging es um die Frage, wann Bildnisse von Personen der Zeitgeschichte verbreitet werden dürfen, wer eine sol…
LBR-Blog | 13. November 2008 — Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg, Urt. v 10.10.2008, Az. 324 O 459/08) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein U-Bahnf…
rechtsportlich.net | 27. März 2012 — Im Dokumentarfilm werden regelmäßig tatsächliche Vorgänge sowie real existierende Personen dargestellt. Beispielsweise bei ei…
Law-Blog | 11. Oktober 2005 — Zum vorigen Teil 6: “Anspruchsgegner und Durchsetzung”. 3 Rechte an dem, was abgebildet wird Sehr wichtig für Fotografen …
Recht am Bild | 8. März 2010 — Dieser Artikel soll die Rechte darstellen, die das Model bzw. die abgebildete Person am gemachten Bild hat und welche nicht. …
BERLIN BLAWG | 1. April 2006 — In dem stark gekürztem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG), vornehmlic…
Presserecht aktuell | 13. August 2009 — Grundlage des Rechts am eigenem Bild ist das Kunsturhebergesetz (KUG). In diesem Gesetz ist geregelt, unter welchen Bedingungen…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 16. Mai 2008 — Das Oberlandesgericht München hat sich in einem Urteil mit der Frage beschäftigt, ob die Abbildung eines T-Shirts auf dem Titel…