Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt im Herrschaftsbereich des Teilnehmers gespeicherte Telekommunikationsverbindungsdaten
am 02.03.2006 von http://www.bundesverfassungsgericht.deAktenzeichen: 2 BvR 2099/04. Siehe auch: …
Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt im Herrschaftsbereich des Teilnehmers gespeicherte Telekommunikationsverbindungsdaten
BVerfG / Pressemitteilung vom 02.03.2006
Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt gespeicherte Telekommunikationsverbindungsdaten
Law & Lifestyle / Die Verfassungsbeschwerde einer Richterin, die sich gegen die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gewandt hatte, war erfolgreich. Im Rahmen der Durchsuchung war unter anderem auf die im C
Schutz der Verbindungsdaten auf dem eigenen Rechner
auchRecht.de / Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil v. 2.3.2006 - 2 BvR 2099/04 - entschieden, daß die nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Verbindungsdaten nicht durch Art. 10 Abs. 1 GG,
eMails und die Strafverfolgung
Blickpunkt Recht & Steuern / Die bereits auf den PC heruntergeladenen eMail unterliegen nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgericht zwar nicht mehr dem Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses, wohl aber dem Schutz des ebenfalls grundrechtlich gesicherten
Kein Schutz des Art. 10 GG für gespeicherte E-Mails und Verbindungsdaten
Sartorienfelder / Es spricht das Bundesverfassungsgericht:Die nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Verbindungsdaten werden nicht durch Art. 10 Abs. 1 GG, sondern durch das Recht auf informationelle
Informationelle Selbstbestimmung Modell Zypries
RA J. Melchior, Wismar / Ein Kommentator erinnerte mich an ein Zitat, das ich in der Tat neulich übersehen habe, der geneigten Leserschaft aber auf keinen Fall vorenthalten werden darf: In einem Interview des Deutschlandfunks gab unser aller (?) Justizministerin Zypr
Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen von zusatz- und sonderversorgten Personen der Deutschen Demokratischen Republik in der gesetzlichen Rentenversicherung
BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvL 3/98. Siehe auch: Entscheidung vom 23.06.2004, Entscheidung vom 22.06.2004
Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung Spezialist für Verkehrsrecht im Briefkopf
BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvR 159/04. Siehe auch: Entscheidung vom 28.07.2004
Zum Ausschluss italienischer Militärinternierter vom Anwendungsbereich des Stiftungsgesetzes
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 1379/01. Siehe auch: Entscheidung vom 28.06.2004
Zur Berücksichtigung einer Risikoschwangerschaft bei der Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 785/04. Siehe auch: Entscheidung vom 08.06.2004
Schleswig-holsteinische Landesregierung muss Landtagsabgeordneten Akten vorlegen
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvK 1/01. Siehe auch: Entscheidung vom 30.03.2004
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvL 5/00. Siehe auch: Entscheidung vom 08.06.2004
