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Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt im Herrschaftsbereich des Teilnehmers gespeicherte Telekommunikationsverbindungsdaten

am 02.03.2006 von http://www.bundesverfassungsgericht.de

Aktenzeichen: 2 BvR 2099/04. Siehe auch: …

Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt im Herrschaftsbereich des Teilnehmers gespeicherte Telekommunikationsverbindungsdaten

BVerfG / Pressemitteilung vom 02.03.2006

Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt gespeicherte Telekommunikationsverbindungsdaten

Law & Lifestyle / Die Verfassungsbeschwerde einer Richterin, die sich gegen die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gewandt hatte, war erfolgreich. Im Rahmen der Durchsuchung war unter anderem auf die im C

Schutz der Verbindungsdaten auf dem eigenen Rechner

auchRecht.de / Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil v. 2.3.2006 - 2 BvR 2099/04 - entschieden, daß die nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Verbindungsdaten nicht durch Art. 10 Abs. 1 GG,

eMails und die Strafverfolgung

Blickpunkt Recht & Steuern / Die bereits auf den PC heruntergeladenen eMail unterliegen nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgericht zwar nicht mehr dem Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses, wohl aber dem Schutz des ebenfalls grundrechtlich gesicherten

Kein Schutz des Art. 10 GG für gespeicherte E-Mails und Verbindungsdaten

Sartorienfelder / Es spricht das Bundesverfassungsgericht:Die nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Verbindungsdaten werden nicht durch Art. 10 Abs. 1 GG, sondern durch das Recht auf informationelle

Informationelle Selbstbestimmung Modell Zypries

RA J. Melchior, Wismar / Ein Kommentator erinnerte mich an ein Zitat, das ich in der Tat neulich übersehen habe, der geneigten Leserschaft aber auf keinen Fall vorenthalten werden darf: In einem Interview des Deutschlandfunks gab unser aller (?) Justizministerin Zypr

Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen von zusatz- und sonderversorgten Personen der Deutschen Demokratischen Republik in der gesetzlichen Rentenversicherung

BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvL 3/98. Siehe auch: Entscheidung vom 23.06.2004, Entscheidung vom 22.06.2004

Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung „Spezialist für Verkehrsrecht“ im Briefkopf

BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvR 159/04. Siehe auch: Entscheidung vom 28.07.2004

Zum Ausschluss italienischer Militärinternierter vom Anwendungsbereich des Stiftungsgesetzes

BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 1379/01. Siehe auch: Entscheidung vom 28.06.2004

Zur Berücksichtigung einer „Risikoschwangerschaft“ bei der Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit

BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 785/04. Siehe auch: Entscheidung vom 08.06.2004

Schleswig-holsteinische Landesregierung muss Landtagsabgeordneten Akten vorlegen

BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvK 1/01. Siehe auch: Entscheidung vom 30.03.2004

Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvL 5/00. Siehe auch: Entscheidung vom 08.06.2004

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