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Recht auf Gegendarstellung auch bei Äußerung über Befindlichkeiten einer Person

am 07.03.2008 von Handakte WebLAWg

Der Antragsteller, ein bekannter österreichischer Sänger, Schauspieler und Unterhaltungskünstler, und die Antragsgegnerin, Verlegerin einer bekannten Zeitschrift für Freizeit und Unterhaltung, streiten über einen Gegendarstellungsanspruchs des Antragstellers.
Auf der Titelseite einer Ausgabe im Oktober 2007 wurden in der linken oberen Hälfte unter dem Namen des Blattes eingerahmt zwei Bilder des Antragstellers (aus seiner Jugend und aus jüngerer Zeit) und innerhalb des Rahmens der Satz “X. Seine schlimme Zeit in der Gefangenschaft holt ihn jetzt ein” abgedruckt, wobei auf S. 7 des Innenteils verwiesen wurde.
Der Antragsteller ist der Meinung, es handele sich dabei um Tatsachenbehauptungen, die erfundene, unrichtige und unwahre …

Oberlandesgericht Karlsruhe : Headlines & Eyecatcher - Recht auf Gegendarstellung kann auch bei Äußerung über Befindlichkeiten einer Person möglich sein

MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.02.2008 - Az. 14 U 199/07 <b>Zur Sache</b> <br><br> Der Antragsteller, ein bekannter österreichischer Sänger, Schauspieler und Unterhaltungskünstler, und die Antragsgegnerin, Verlegerin einer…

Äußerungen über Befindlichkeiten kann zu Gegendarstellungsanspruch führen

Recht Medial / Der Anspruch auf Gegendarstellung ist in allen landesrechtlichen Pressegesetzen kodifiziert. Fraglich ist im Detail nur des öftern, wann der Tatbestand erfüllt ist. Eine interessante Entscheidung dazu erreicht uns nun vom OLG Karlsruhe, wonach das…

OLG Karlsruhe: Innere Vorgänge und Befindlichkeiten - Zum Gegendarstellungsanspruch bei Äußerungen über innere Befindlichkeiten auf der Titelseite einer Zeitschrift mit Hinweis einen zugehörigen Artikel und zur möglichen Einschränkung von Umf

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gemäß § 11 Abs. 1 bad-württ. LPG ist der Verleger eines periodischen Druckwerks zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet, soweit der den Abdruck Verlangende durch eine Tatsachenbehauptung betroffen ist und sich die beantragte Gegendar…

“Ehebruch schon in der Hochzeitsnacht?” - zur Größe der Gegendarstellung auf der Titelseite einer Illustrierten

Rechtblog / Der Kläger ist ein bekannter deutscher Schauspieler, die Klägerin seine Ehefrau. Auf der Titelseite von Heft 9/06 der von der Beklagten herausgegebenen Zeitschrift „Neue Woche“ wurde mit den Worten „L. Ehebruch schon in der Hochzeitsnacht?…

Angeklagter Richter greift Bildbericht über Prozessbericht mit seinem Bild in der Presse an

Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung des Landgerichts Rostock: Am Donnerstag, den 21.10.2005 findet um 10.30 Uhr im Saal 318 die Verhandlung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Herausgeber einer Zeitung statt. Der Antragsteller, ein Richter, wendet s…

“Terroristentochter”

Handakte WebLAWg / Welche Maßstäbe für die Abwägung zwischen den widerstreitenden Grundrechten im Rahmen der Feststellung einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Äußerung gelten, hängt grundsätzlich vom Aussagegehalt der fraglichen Ä…

KG Berlin: Verlinkung bei Auslegung einer Online-Äußerung unbeachtlich

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das KG Berlin (Urt. v. 27.04.2007 - Az.: 9 U 100/06) hatte über die Auslegung einer Online-Äußerung zu entscheiden.Die Antragsgegnerin hatte den Inhalt eines Zeitungsartikels in Form eines Abstracts zusammengefasst. Die Antragsteller meinten, die…

Die sofortige Beschwerde des AGH Berlin vom 14.9.2006 wird zurückgewiesen

Handakte WebLAWg / Der Antragsteller war von 1977 bis 1987 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Ein im Jahr 1994 gestellter Antrag auf Wiederzulassung hatte keinen Erfolg. Am 17. August 2004 beantragte der Antragsteller erneut seine Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft…

“Ehebruch schon in der Hochzeitsnacht?”

Handakte WebLAWg / Auf Tatsachenbehauptungen, die auf der Titelseite erschienen sind, kann aus Gründen der Waffengleichheit auch auf der Titelseite erwidert werden. Der Pressefreiheit ist aber nur dann Rechnung getragen, wenn die Titelseite durch Umfang und Aufmachung…

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Rainer Langenhan

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