Rechnungen über Telefondienstleistungen (75 Euro pro Anruf) nicht unbesehen bezahlen

Rechnungen über Telefondienstleistungen (75 Euro pro Anruf) nicht unbesehen bezahlen

Der Neuen Verbraucherzentrale sind mehrere Beschwerden über die Firmen „TSW Kommunikationsservice“ (Petersberg), „TRCTelemedia AG“ (Fulda) und „TEMARCA GmbH“ (Zug) vorgetragen worden. Diese verschicken Rechnungen über angebliche Telefondienstleistungen, die nicht in Anspruch genommen worden sein sollen.

Die Firmen behaupten in den Rechnungsschreiben, die Verbraucher hätten eine Dienstleistung angefordert und die vereinbarte Zahlung nicht geleistet. Den Verbrauchern ist in der Regel nicht bewusst, eine kostenpflichtige Telefondienstleistung beansprucht zu haben.

Verbraucherschützer Joachim Geburtig rät anhand des Einzelverbindungsnachweises zu prüfen, ob eine der aufgeführten Nummern tatsächlich angewählt worden ist. Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, müssen die Anbieter nachweisen, dass tatsächlich das geforderte Entgelt für den Dienst vereinbart wurde.

Daher sollte die Entgeltforderer ggf. per Einschreiben aufgefordert werden mitzuteilen, um welche konkrete Dienstleistung es sich gehandelt hat. Darüber hinaus solle der Rechnungsempfänger in seinem Einschreiben mitteilen, dass er nicht gewillt ist, für einen Dienst zu bezahlen, den er nicht in Anspruch genommen hat oder über deren Kosten er nicht ausreichend informiert wurde. Um der Beschwerde Nachdruck zu verleihen, kann man der Firma eine 14tägige Frist für die Beantwortung setzen. Gleichzeitig wird eine Anzeige bei der Polizei angekündigt, falls der Anbieter nicht schriftlich die Stornierung …

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Themen: Rechnungen , Tsw Kommunikationsservice

Erschienen 31. März 2008 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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