Rechnung ist nicht gleich Rechnung

(c) Matthias Balzer / PIXELIO (www.pixelio.de)

Eine Rechnung, die das Finanzamt für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG nicht akzeptieren würde, ist für den Anspruch auf unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer (§ 14c Abs. 2 UStG) immer noch gut genug. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) (Urteil vom 17.2.2011, Az. V R 39/09) klargestellt.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Unternehmer stritt sich mit dem Finanzamt, ob er Umsatzsteuer aufgrund von Rechnungen schuldet, in denen er unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen hatte. Diese Rechnungen waren in mehrfacher Hinsicht nicht korrekt: Zum einen waren die in den Rechnungen bezeichneten Lieferungen nicht ausgeführt worden. Zum anderen wiesen die Rechnungen keinen Lieferzeitpunkt und auch keine fortlaufende Rechnungsnummer auf. Der Rechnungsempfänger machte (unzulässigerweise) den Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen geltend.

Der klagende Unternehmer hatte zunächst Erfolg beim Finanzgericht (FG Thüringen vom 23.7.2009, Az. 2 K 184/07 (EFG 2009, 1684 = SIS 09 39 94): Der Unternehmer sei zu Unrecht für die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 14c Abs. 2 UStG in Anspruch genommen worden, denn dies setze voraus, dass es sich überhaupt um Rechnungen i.S. des § 14c UStG handelte. Das sei aber nicht der Fall, weil die Rechnungen nicht sämtliche in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählten Merkmale einer Rechnung enthalten hätten. Hiergegen wandte sich das Finanzamt mit der Revision.

Nach Auffassung des BFH handelt es sich dagegen sehr wohl um Rechnungen i.S. des § 14c Abs. 2 UStG. Dass sie die Merkmale des § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG (fortlaufende Rechnungsnummer) und des § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG (Lieferzeitpunkt) nicht enthielten, sei ohne Bedeutung, und zwar wegen des Zwecks der Vorschrift.

Zweck der Regelung ist es, Missbräuche durch Ausstellung von Rechnungen mit offenem Steuerausweis zu verhindern und zu verhindern, dass dem Fiskus durch ein Ungleichgewicht von Steuer und Vorsteuerabzug Einnahmen entgehen. Eine Gefährdung des Steueraufkommens ist bereits dann möglich, wenn Abrechnungsdokumente die elementaren Merkmale einer Rechnung aufweisen oder den Schein einer solchen erwec…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Umsatzsteuer , Steuern , Finanzamt , Compliance , Rechnung , Unternehmer , Ustg , Umsatzsteuergesetz , Vorsteuerabzug , Lieferzeitpunkt , Wirtschafts- Und Handelsrecht , Fortlaufende Rechnungsnummer , Unberechtigter Steuerausweis
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 5. Juli 2011 auf http://www.derenergieblog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BFH: In unvollständiger Rechnung unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer führt zur Umsatzsteuerschuld

STEUERRECHT | 25. Mai 2011 — BFH-Urteil vom 17.02.2011 – V R 39/09 Presseerklärung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 40: “Der Bundesfinanzhof (BFH) hat m…

Unberechtigter Umsatzsteuerausweis in unvollständiger Rechnung

Rechtslupe | 25. Mai 2011 — Der unberechtigte Ausweis von Umsatzsteuer in einer Rechnung kann – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs…

Verwaltung: Ungenauigkeit schützt nicht vor Steuerschuld

LohnPraxis-Weblog | 31. Mai 2011 — Laut einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs führt der unberechtigte Ausweis von Umsatzsteuer in einer Rechnung auch dann zu ei…

BFH: Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung

STEUERRECHT | 4. März 2009 — Urteil vom 17.12.2008 - XI R 62/07 Pressemeldung des Bundesfinanzhof (BFH) Nr. 23: “Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urt…

Autoren müssen dem Verlag nicht ihre Steuernummer offenbaren

Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 17. Februar 2010 — Ein Verlag schrieb an einen Autor: unsere Buchhaltung hat uns mehrmals darauf hingewiesen, dass in der Honorarabrechnung au…

Vorsteuerabzug Elektronische Rechnungen: Finanzamt: Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen

IT-Blawg | 12. Mai 2005 — Das Finanzamt akzeptiert beim Vorsteuerabzug auch sog. elektronische Rechnungen, z.B. solche, die per E-Mail versendet werden. …

BFH: Ohne Angabe des Lieferzeitpunktes auf Rechnung kein Vorsteuerabzug

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 26. März 2009 — BFH, Urteil vom 17.12.2008, Az. XI R 62/07 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG (2005) Der Bundesfinanzhof hat in diesem Urteil die …

Rechnungserteilung an Organträger

Rechtslupe | 9. Februar 2011 — Erteilt eine Organgesellschaft für Innenleistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG) Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis an d…

Ohne Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Rechnung kein Vorsteuerabzug

Steuerpraxis | 22. November 2010 — Mit Urteil vom 2.9.2010 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Rechnung dann nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn …

Die Umsatzsteuer bei der Rechnungsberichtigung

Rechtslupe | 8. März 2012 — Eine Rechnungsberichtigung lässt die Steuerschuld nach § 14c UStG nicht mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilun…

Bundesfinanzhof
UStG - Einzelnorm
Becker Büttner Held -Rudolf Böck | München
Becker Büttner Held -Niklas Richter | München
pixelio.de - Deine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos

Pixelio.de - Deine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos


UStG - Einzelnorm
UStG - Einzelnorm
Bundesfinanzhof