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RECHNET SICH

am 15.02.2005 von http://www.lawblog.de

Ja, ich beschäftige mich auch mit kleinen Fällen.
Die Klageforderung lautete auf € 293,09. Meine Mandantin kriegte aber nur zu 1/6 Recht. Das Amtsgericht, das ihr zunächst Prozesskostenhilfe verweigert hatte, gewährte sie jetzt doch - in Höhe von € 51,84.
Da erweist es sich ausnahmsweise mal als segensreich, dass die Streitwerttabelle, aus der sich die Höhe der Anwaltsgebühren ergibt, in feste Stufen sortiert ist. …

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