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Rechnen mit Freenet

am 11.11.2005 von RA-Blog

Folgende Berichterstattung frei nach dem Freenet-Slogan “Normal ist das nicht!”:
Ein Mandant ist Freenet-Kunde und denkt sich nichts dabei. Bis man ihm eines Tages eine Mahnung schickt, zu der er die passende Rechnung nicht erhalten hat. Kommt vor. Natürlich kann er dies durch einen Anruf bei Freenet ganz schnell klären. Man verspricht eine Gutschrift der Mahngebühr in Höhe von 10,- Euro. War natürlich schon bezahlt - sie hatten eine Einzugsermächtigung.
Der Mandant denkt sich nichts weiter, bis kurze Zeit später eine Mahnung über die Mahngebühr ins Haus flattert. Die kostet wieder 10,- Euro Mahngebühr. Sind wir schon bei 20,-. Man behalte im Hinterkopf, dass Freenet die ersten 10,- Euro schon hat. Mein Mandant ruft wieder bei Freenet an. Diesmal will man ihm aber nichts gutschreiben, sondern erklärt ihm, was man von ihm hält und bezeichnet ihn dabei als “Arschloch” und “dumme Sau”.
Da sich der Mandant das nicht bieten lassen will, kündigt er fristlos - wobei er mit etwas mehr Niveau erklärt, was er von Freenet hält - und widerruft blitzartig die Einzugsermächtigung. Die folgende Rechnung zahlt er per Überweisung und zieht dabei die 10,- Euro ab, die Freenet ihm nach Adam Riese noch schuldet.
Das wäre ja noch schöner, denkt sich Freenet, und beauftragt den Inkasso-Anwalt. Jetzt “schuldet” mein Mandant schon 80,- Euro.
Zum Glück hatte Freenet nach dem ersten Anruf meines Mandanten schriftlich bestätigt, dass er die 10,- Euro Mahngebühr (jetzt: Hauptforderung) überhaupt nicht schuldete. Das Schreiben schicken wir dann wohl mal zur Kenntnisnahme.

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