Rechnen mit der Allianz-Rechtsschutz

Ein unrealistisches und leider falsches Beispiel einer Kostenberechnung in einer Verkehrsunfallsache, gefunden auf der Website der Allianz Verkehrsrechtsschutz:

Beispiel aus dem Alltag - Kosten, die Sie sich sparen können

Bei einem - von Ihnen unverschuldeten - Auffahrunfall wurde ihr PKW erheblich beschädigt. Der Unfallgegner fordert Sie massiv auf, ein Schuldanerkenntnis abzugeben. Ihr Verhalten hätten den Unfall provoziert. Sie müssen einen Anwalt einschalten, um die Rechtslage zu klären und um Ihre Schadenersatz-Ansprüche durchzusetzen.

Der Streitwert beträgt: ……………………………… 10.000 Euro Ihre Kosten ohne Rechtsschutz - 1. Instanz ……… 3.500 Euro

In der Praxis ist es meistens so, dass, wenn die Schuldfrage schon von vornherein klar ist, der Streit nicht wegen des gesamten Schadens vor Gericht geht, sondern wegen des Teils, zu welchem dem Gegner die Schadensersatzforderung zu hoch erscheint. Eine große Zahl der Fälle kommt daher mit Streitwerten von weit unter 10.000 Euro zum Gericht.

Leider berechnet die Allianz auch (aus Versehen?) nicht “Ihre Kosten” sondern das Kostenrisiko. Wenn sie die Kosten des potentiellen Versicherungsnehmers wahrheitsgemäß berechnet hätte, hätte es heißen müssen:

Der Streitwert beträgt: …………………………………….. 10.000 Euro Ihre Kosten ohne Rechtsschutz - 1. Instanz ………………….. 0 Euro

Da der unversicherte Mandant aus dem Beispiel das Verfahren gewinnen wird, ist der Gegner zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Die Rechtsschutzversicherung wird - hoffentlich - die Kosten vorstrecken und sie am Ende vom Gegner zurück bekommen.

Das sind aber nicht die von der Allianz angegebenen 3.500 Euro sondern nur 2.050 Euro. Die RSV streckt die Gerichtskosten (600 Euro) und 1x Anwaltskosten (1.450 Euro) vor. Der Gegner zahlt nämlich seinen Anwalt selbst. Was die Allianz ausrechnet, gilt nur für den Fall, dass der unversicherte Mandant das Verfahren zu 100% verliert. Das ist bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall schlechterdings unmöglich - wenn man vom obigen Beispiel ausgeht. Der versicherte Mandant muss von den 2.050 Euro natürlich noch seine Selbstbeteiligung abziehen.

Wozu die Allianz in Ihrer Werbung kein Beispiel aufmacht, ist die Tatsache, dass im umgekehrten Fall - der Versicherte Mandant ist am Unfall Schuld und wird von dem anderen verklagt - er gar keinen Kostenschutz hat. Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist nämlich nicht versicherbar. Dann stimmen die 3.500 Euro.

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Themen: Allianz

Erschienen 19. Februar 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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