Rechengrößen der Sozialversicherung 2006
Blickpunkt Recht & Steuern | 9. November 2005 — Das Bundeskabinett hat die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2006 (Sozialversicherungs-Reche…
Mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006 erfolgt die jährliche Anpassung von bestimmten sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen wie der Beitragsbemessungsgrenze, der Bezugsgröße und der Jahresarbeitsentgeltgrenze an die Einkommensentwicklung im Vorvorjahr 2004.
Die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungsgrenze (West) für 2006 wird 5.250 Euro/Monat betragen (2005: 5.200 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) beträgt 2006 4.400 Euro/Monat, dieser Betrag entspricht aufgrund der geringen Lohnentwicklung im Jahr 2004 dem des Jahres 2005.
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung ist (zum Beispiel für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), wird für 2006 auf 2.450 Euro/Monat (West) und 2.065 Euro/Monat (Ost) festgesetzt. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine einheitliche Bezugsgröße in Höhe von 2.450 Euro/Monat.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für 2006 auf 47.250 Euro festgesetzt. Diese Grenze entspricht - wie bisher - dem Wert von 75 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der danach festgesetzten Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2006 42.750 Euro betragen. Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 3. Januar 2006 auf http://www.meisen.info.
Blickpunkt Recht & Steuern | 9. November 2005 — Das Bundeskabinett hat die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2006 (Sozialversicherungs-Reche…
Anwalt bloggt | 18. Dezember 2007 — Mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2008 erfolgt werden die Sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen, also u.…
Anwalt bloggt | 13. Oktober 2010 — Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat sollen die sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen für das Jahr 2011 wie n…
Kanzlei.Schuck. | 18. Januar 2012 — Das Bundeskabinett hat am 5.10.2011 folgende neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2012 beschlossen: - Vorläufiges …
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 5. Januar 2011 — Nach der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es 2011 folgende Änderungen 1. Neue Mindestlohn…
Anwalt bloggt | 28. November 2009 — Der Bundesrat hat am 27.11.09 der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2010 zugestimmt. Mit der …
Reuters | 7. Oktober 2009 — Berlin (Reuters) - Auch im kommenden Jahr steigen die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pfle…
BLEIL | 6. Oktober 2011 — Das Bundeskabinett hat laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 05.10.2011 die neuen Recheng…
Blickpunkt Recht & Steuern | 3. Januar 2008 — Auch in diesem Jahr treten zum Jahreswechsel wieder eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Die wichtigsten Daten aus dem B…
Kanzlei Potthast Rechtsanwälte | 25. Januar 2010 — Zum Jahreswechsel sind im Arbeits- und Sozialrecht zwar keine großen Reformen in Kraft getreten. Einige kleinere Umgestaltung…