Reality TV und seine Folgen
Die 9. Zivilkammer des Landgerichts hat einen Fernsehsender zu einem Schmerzensgeld in Höhe von über € 5.000 verurteilt.
Der Sender hatte in seinem Programm im Juni 2007 über die Arbeit einer Münchner Gerichtsvollzieherin berichtet. Im Fernsehen war zu sehen, wie die Gerichtsvollzieherin mit Hilfe eines Schlossers in Begleitung von zwei Polizeibeamten und einem Kamerateam die Wohnung eines gesuchten Schuldners betritt. Dort trifft die Gerichtsvollzieherin den nur mit einer Unterhose bekleideten Kläger, der bei der Kontrolle seines Ausweises brav seinen Namen nennt.
Problem bei der Sache: Der aus der Slowakei stammende Kläger war – wie sich noch während des Drehs herausstellte – nicht der gesuchte Schuldner. Gesendet wurde trotzdem.
Der Kläger verklagte daraufhin den Sender wegen der Ausstrahlung dieser – für den Kläger entwürdigenden – Szene auf Schmerzensgeld. Die Beklagte verteidigte sich damit, den Kläger aufgeklärt und von ihm die Zustimmung für die Ausstrahlung erhalten zu haben. Der Kläger erklärte dem Gericht hingegen, er sei überrumpelt worden und der deutschen Sprache gar nicht ausreichend mächtig gewesen.
Auch das Gericht sah es als eine Überrumpelung an, von zwei Polizisten aus dem Schlaf geweckt zu werden, die den Ausweis verl…
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Erschienen 25. August 2008 auf http://www.behrmannhaertel.de.
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RA-Blog | 18. Juli 2006 — Ich hatte für eine Mandantin eine Einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt. Das Gericht beauftragte von Amt…

