Kein urheberrechtlicher Schutz des Kölner Doms im Second life
Dr. Bücker Newsfeed | 7. Juli 2008 — Im Urteil vom 21.04.2008 – Az.: 28 O 124/08 hat das LG Köln einen urheberrechtlichen Schutz eines Werkes im „Second life“ verneint…
Das Landgericht Köln hatte im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz zu entscheiden, wem die Rechte an den Texturen des Kölner Doms zu stehen. Nein, nicht der richtige Dom - es geht um den maßstabsgetreuen Nachbau in der Online-Plattform Second Life. Im Frühjahr letzten Jahres wurde begonnen, den Kölner Dom in der 3D-Umgebung nachzubauen. Eröffnet wurde das imposante Bauwerk Ende August 2007. Zum Ende des Jahres wurde der Dom jedoch abgerissen. Offizielle Begründung war ein "ein im westlichen Bereich vereinfachter Grundriss". Offensichtlich gerieten die Beteiligten des Bautrupps zu dieser Zeit auch in Streit und ein Mitglied der Gruppe stieg aus dem Projekt aus. Im Ergebnis führten die verbliebenen Agenturen den Bau der Version 2.0 alleine aus. Die ausgestiegene Partei beantragte nun eine einstweilige Verfügung wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von durch sie (bzw. ihre Geschäftsführerin) erstellte Texturen. Nachbauten in Second Life entstehen in der Regel so, dass die Form des Gebäudes mit Objekten ("Primitives", kurz "Prims") nachgebaut wird und diese dann mit Texturen belegt werden. Für den Kölner Dom wurden als Vorlage für die Texturen Fotos von Innen- und Außenansichten des Doms verwendet, die teilweise vom Domkapitel zur Verfügung gestellt wurden oder von einem der jetzigen Antragsgegner angefertigt wurden. Die Antragstellerin hatte einige dieser Bilder für die Verwendung beim virtuellen Dombau aufbereitet, in dem sie perspektivische Verzerrungen und Schatten entfernt hatte sowie die relevanten Teile freistellte. Das Gericht hatte nun zu entscheiden, ob diese Bildbearbeitungen ein eigenständiges Urheberrecht an den Texturen begründen. Die Antragstellerin hatte sich insbesondere darauf ber…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. April 2008 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.
Dr. Bücker Newsfeed | 7. Juli 2008 — Im Urteil vom 21.04.2008 – Az.: 28 O 124/08 hat das LG Köln einen urheberrechtlichen Schutz eines Werkes im „Second life“ verneint…
RechtReal | 29. April 2008 — Das LG Köln (Urt. v. 21.04.2008 - Az. 28 O 124/08, JurPC Web-Dok. 77/2008, Abs. 1 - 31) hatte in einem Verfügungsverfahren darüber…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 20. Mai 2008 — Das LG Köln hat mit Urteil vom 21.04.2008 - 28 O 124/08 entschieden, dass die virtuelle Nachbildung des Kölner Doms in Second Life…
Web 2.0 & Recht | 16. April 2009 — Auch wenn es um die virtuellen Welten wie Second Life, Twinity, Entropia Universe (und wie sie alle heißen) etwas ruhiger geworden…
Dr. Behrmann & Härtel | 28. Juli 2008 — Das Landgericht Köln hat in einem Urteil von 21. April 2008 entschieden, dass auch im virtuellen Raum urheberrechtliche Werke e…
LBR-Blog | 23. Mai 2008 — Viele (Web-)Designer stehen vor einem Problem, wenn der Auftraggeber sie nicht für die erbrachte Leistung bezahlt, das erstellte P…
RechtReal | 29. April 2008 — (zum Urteil des LG Köln bzgl. Urheberschutz für Texturen in Second Life) Second Life wird realer - in vielerlei Hinsicht Die virtu…
RechtReal | 19. August 2008 — Thomas Büchner kommentiert in der K&R das Urteil des LG Köln zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des Kölner Doms (s. aktual…
RechtReal | 30. April 2008 — (zum Urteil des LG Köln bzgl. Urheberschutz für Texturen in Second Life) Second Life wird realer - in vielerlei Hinsicht Die virtu…
RechtReal | 17. März 2008 — Die "Bewohner" von Second Life hatten ein bewegtes Wochenende: SL-Gründer Philip Rosedale kündigte an, als CEO des Betreibers Lind…
Linden Lab, maker of Second Life, is a virtual world technology company founded by Philip Rosedale.