Realer Urheberrechtsstreit um virtuellen Kölner Dom
am 29.04.2008 von LAWgical
Das Landgericht Köln hatte im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz zu entscheiden, wem die Rechte an den Texturen des Kölner Doms zu stehen. Nein, nicht der richtige Dom - es geht um den maßstabsgetreuen Nachbau in der Online-Plattform Second Life.
Im Frühjahr letzten Jahres wurde begonnen, den Kölner Dom in der 3D-Umgebung nachzubauen. Eröffnet wurde das imposante Bauwerk Ende August 2007. Zum Ende des Jahres wurde der Dom jedoch abgerissen. Offizielle Begründung war ein ein im westlichen Bereich vereinfachter Grundriss. Offensichtlich gerieten die Beteiligten des Bautrupps zu dieser Zeit auch in Streit und ein Mitglied der Gruppe stieg aus dem Projekt aus. Im Ergebnis führten die verbliebenen Agenturen den Bau der Version 2.0 alleine aus. Die ausgestiegene Partei beantragte nun eine einstweilige Verfügung wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von durch sie (bzw. ihre Geschäftsführerin) erstellte Texturen.
Nachbauten in Second Life entstehen in der Regel so, dass die Form des Gebäudes mit Objekten (Primitives, kurz Prims) nachgebaut wird und diese dann mit Texturen belegt werden. Für den Kölner Dom wurden als Vorlage für die Texturen Fotos von Innen- und Außenansichten des Doms verwendet, die teilweise vom Domkapitel zur Verfügung gestellt wurden oder von einem der jetzigen Antragsgegner angefertigt wurden. Die Antragstellerin hatte einige dieser Bilder für die Verwendung beim virtuellen Dombau aufbereitet, in dem sie perspektivische Verzerrungen und Schatten entfernt hatte sowie die relevanten Teile freistellte.
Das Gericht hatte nun zu entscheiden, ob diese Bildbearbeitungen ein eigenständiges Urheberrecht an den Texturen begründen. Die …
LG Köln: Urheberrechte an Texturen in Second Life
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RechtReal / Erneut ein Bericht zur Transportabilität von Avataren auf Technology Review. Abstract gibts bei Heise - ich erspars mir daher. Mit solchen Interoperabilitäten/Interkonnektivität steigt die Chance, absolute Rechte am Avatar zu erhalten. Auf diese W…
