5 Gründe, warum juristische Blogs keine Chance in Deutschland haben – eine Provokation
kriegs-recht.de | 28. Juli 2010 — Auf den ersten Blick könnte man meinen, juristische Blogs – auch „Blawgs“ oder „Lawblogs“ genannt – hätten sich in Deutschland …
Vorbemerkung: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Blogpost, den ich erstmals Ende Juli 2010 veröffentlicht habe. Offenbar aufgrund eines Schluckaufs meiner Datenbank kann jedoch die entsprechende Artikelseite nicht mehr direkt aufgerufen werden. Weil der Blogpost jedoch auf nachhaltiges und, wie sich aus meinen Trafficstatisken ersehen lässt, immer noch anhaltendes Interesse gestossen ist, veröffentliche ich den Text an dieser Stelle noch einmal als “Re-Post”.
Auf den ersten Blick könnte man meinen, juristische Blogs – auch „Blawgs“ oder „Lawblogs“ genannt – hätten sich in Deutschland mittlerweile etabliert. Auf jurablogs.de, dem wohl umfassendsten Verzeichnis deutschsprachiger Blawgs, sind derzeit über 390 von ihnen verzeichnet. Unter den Autoren finden sich neben Rechtsanwälten auch Professoren, Verbandsjuristen, Syndizi, Referendare und Studierende.
Trotzdem ist die tatsächliche Relevanz juristischer Blogs in Deutschland gering. In der Rechtswissenschaft beispielsweise spielen sie praktisch keine Rolle, im Medienbetrieb sind sie eine Randerscheinung. „In Deutschland fehlen qualifizierte Blogger“, konstatierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung jüngst. Es drängt sich der Eindruck auf, dass deutsche Befindlichkeiten – und insbesondere die Befindlichkeiten deutscher Juristen – einem Erfolg der „Blawgosphäre“, wie er zum Beispiel in den USA zu beobachten ist, hierzulande im Wege stehen.
Zeit für einen provokanten Zwischenruf – Zeit, 5 Gründe zu nennen, warum juristische Blogs keine Chance in Deutschland haben:
1. Es überwiegen die Marketingveranstaltungen
Obwohl durchaus auch Professoren, Verbandsjuristen, Syndizi, Referendare und Studierende bloggen, setzt sich das Gros der Lawblogger aus Rechtsanwälten zusammen. Und der wohl größte Teil dieser Rechtsanwälte bloggt letztendlich vor allem aus einem Grund: Um Werbung für sich und ihre Arbeit zu machen.
Das ist für sich genommen nichts Schlimmes, sondern durchaus legitim – führt aber zu offensichtlichen Limitierungen der Blawgosphäre. Marketing, insbesondere klassisches Marketing, ist in weiten Teilen zunächst Einbahnstraßenkommunikation. Blogs aber sind vom klassischen Ansatz her eigentlich auf den Dialog ausgerichtet. Wo nur „klassisches Marketing“ per Blog betrieben wird, werden die mit dem Bloggen verbundenen Chancen nicht genutzt.
2. Großkanzleien engagieren sich kaum
Bloggen – und insbesondere „gutes“ Bloggen – erfordert einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Es kommt nicht nur auf qualitativ wertige Beiträge an, sondern auch auf eine möglichst hohe „Postingfrequenz“, also das häufige Veröffentlichen neuer Beiträge. Idealiter greift ein Lawblogger zudem so oft wie möglich aktuelle, unter Umständen sogar tagesaktuelle Themen auf.
Nicht zuletzt wegen ihrer größeren Personalstärke wären vor allem Großkanzleien wohl am ehesten in der Lage, den erforderl…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. Februar 2011 auf http://www.kriegs-recht.de.
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