RDG - Rechtsdienstleistungsgesetz verkündet

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007 ist am 17.12.2007 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2007 I S. 2840) verkündet worden. Das als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes gefasste Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz-RDG) tritt im Wesentlichen zum 01.07.2008 in Kraft.

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz erhält das Anwaltsmonopol für den gesamten Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen, allerdings wird es künftig einige moderate Öffnungen geben. Im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen Rechtsberatung bleibt es auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht, ebenso wie die außergerichtliche Beratung in den Händen der Anwältinnen und Anwälte bleibt. Öffnungen sieht das neue RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz allerdings bei der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung gemäß § 6 RDG vor, die grundsätzlich freigegeben wird. Karitative Einrichtungen, Verbraucherberatung oder Mieterbund dürfen damit unentgeltliche Rechtsdienstleistungen anbieten. Gleiches gilt für Rechtsberatungen im Familien- und Freundeskreis. Um sicherzustellen, dass Rechtssuchende kompetent beraten werden, dürfen gemeinnützige Einrichtungen auch künftig Rechtsdienstleistungen erbringen, dies aber allerdings nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen.

Wesentlich ist die Öffnung für Rechtsberatung als Nebenleistung in § 5 RDG:

Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigke…

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Themen: Rdg

Erschienen 19. Dezember 2007 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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