RDG: Über das Ziel hinausgeschossen, meint die FDP

Die justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild DYCKMANS zum RDG-Entwurf: Es ist bedenklich, die Rechtsberatung auch für Berufsgruppen zu öffnen, die die zum Schutz der Mandanten geschaffenen besonderen Pflichten und Rechte des Rechtsanwaltes nicht haben. Hierdurch ist die Qualität der Rechtsberatung gefährdet. Kritisch zu sehen ist daher der im Entwurf enthaltene Vorschlag, künftig alle Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung zu erlauben, wenn sie im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit stehen. In diesen Fällen soll die Rechtsdienstleistung künftig auch durch Nicht-Juristen erfolgen dürfen. Dabei wird übersehen, dass auch bei einer Rechtsdienstleistung als „Nebenleistung“ die unabhängige Rechtsberatung gewährleistet sein muss. Gerade Banken sind oft nicht frei von Eigeninteressen. Auch bei der Rechtsberatung als „Nebenleistung“ muss aber der „Verbraucherschutz“ gewahrt werden. Für Liberale ist es daher eine Selbstverständlichkeit, dass im Entwurf die Vertretung von Mandanten vor Gericht auch weiterhin nur Rechtsanwälten vorbehalten bleibt. Zutreffend darf auch die unentgeltliche und karitative Rechtsberatung ausschließlich durch Volljuristen erfolgen. D…

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Themen: Rdg

Erschienen 25. August 2006 auf http://rafranke.blogspot.com.

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